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Zwei Drittel der Bevölkerung halten Pflanzenschutzmittelrückstände für illegal

Prof Hensel ärgert sich über die Unkenntnis der Bürger in Sachen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Viel schlimmer seien mangelnde häusliche Hygiene oder Campylobacter-Bakterien in Lebensmitteln, die durch mangelnde Küchenhygiene dorthin gelangten. Nur darüber rede keiner.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Erwartbarkeit und auch die Legalität von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln sind einem Großteil der Bevölkerung nicht bewusst. Wie der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Prof. Andreas Hensel, feststellte, halten zwei Drittel der Menschen laut Erhebungen seines Hauses das Vorkommen entsprechender Stoffe in Nahrungsmitteln für illegal.

Neben mangelndem Wissen über die staatliche Vorsorge zur Risikominimierung in der Ernährung sei auch die falsche Einschätzung akzeptabler Risiken ein Grund für den innerhalb der Gesellschaft festzustellenden Vertrauensverlust gegenüber öffentlichen Stellen, erklärte Hensel.

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Laut einer Erhebung des BfR vom Februar 2018 zählten Antibiotikaresistenzen, Pflanzenschutzmittelrückstände, Mikroplastik und Glyphosat zu den Themen, die die Verbraucher hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit am meisten beunruhigen. „Diese Aspekte haben mit der Gefährdung der Bevölkerung aber nichts zu tun“, stellte Hensel klar. Ernst zu nehmen seien dagegen die häusliche Hygiene oder Campylobacter-Bakterien in Lebensmitteln, die durch mangelnde Küchenhygiene dorthin gelangten. Allerdings tauchten diese Gefahrenquellen in der öffentlichen Wahrnehmung kaum auf, obwohl jedes Jahr mehrere Hunderttausend Menschen daran erkrankten. „Wäre das aber bei nur fünf Personen aufgrund von Pflanzenschutzmittelrückständen der Fall, würde die Bundeslandwirtschaftsministerin sofort ihr Amt verlieren“, so der BfR-Präsident.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen laut Hensel einer strengeren Kontrolle als Spielzeug oder Kosmetika. Die Grenzwerte für Rückstände würden mit einem großen Abstand zur Schwelle angesetzt, in der sie für einen Menschen gesundheitsgefährdend wirken könnten. Für Produkte, die in größeren Mengen in den Verzehr gelangten, wie beispielsweise Weizen, lägen sie relativ betrachtet noch einmal niedriger.

Der BfR-Präsident riet erneut dazu, die Verhältnismäßigkeit von Laboranalysen zu verbildlichen. Labore seien heute ohne weiteres in der Lage, einen Zuckerwürfel im Starnberger See nachzuweisen. Kanzerogene Stoffe seien daher in so gut wie jedem Lebensmittel zu finden; deshalb müsse zwischen Gefahr und Risiko unterschieden werden.

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