Gegen Ampfer, Disteln, Hahnenfuß und Kreuzkraut auf Grünland wenden immer mehr Landwirte das Herbizid Simplex an. Weil sich der Wirkstoff Aminopyralid in Silagen und Gülle aber nicht abbaut, müssen Sie beim Einsatz konsequent folgende Auflagen beachten:
Simplex nur auf dauerhaften Weiden oder nach dem letzten Schnitt anwenden.
Stallmist, Gülle oder Jauche von Tieren, deren Futter (Grassilage, Heu) von mit Simplex behandelten Grünlandflächen stammt, dürfen Sie nur im eigenen Betrieb zu Getreide, Mais oder auf Grünland ausbringen. Extreme Schäden können dagegen auftreten, wenn Sie diese Wirtschaftsdünger zu Kartoffeln, Rüben, Raps, Sonnenblumen oder Leguminosen düngen!
Diese Beschränkungen gelten auch für Gärreste, wenn sie aus Gülle, Jauche oder Mist von Tieren bestehen, deren Futter von Simplex-behandelten Flächen stammt. Achten Sie zudem darauf, ob evtl. eingesetztes Schnittgut (Gras, Silage, Heu) vorher mit dem Herbizid behandelt wurde.
Falls Sie mit Simplex behandeltes Grünland umbrechen wollen, sollten Sie nur Getreide, Grünland oder Mais nachbauen.
Auf Pferdeweiden ist Simplex nur zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung einzusetzen (auch mit Rotowiper).