Beim Einsatz einer mobilen Beregnungsanlage gerieten die Pferde auf einer benachbarten Weide in Panik.Eine Stute verletzte sich tödlich. Den von der Pferdebesitzerin geltend gemachte Schadenersatz lehnte das Oberlandesgericht Celle jedoch mit rechtskräftigem Urteil ab (Az: 20 U 30/13). Begründung: Der Landwirt beregne die Fläche seit über 30 Jahren ohne jeden Zwischenfall. Insofern habe er nicht damit rechnen müssen, dass in Sichtweite grasende Pferde in Panik geraten könnten. Ein schuldhaftes Fehlverhalten sei ihm nicht vorzuwerfen. Vielmehr handele es sich um einen außergewöhnlichen Schadensfall mit unglücklicher Verkettung mehrerer Momente, der für den Landwirt „unvorhersehbar“ gewesen sei.
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