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Rind ausgebrochen – keine Haftung

Lesezeit: 1 Minuten

Nutztierhalter haften – anders als private Tierhalter – nur dann für ihre Tiere, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch mangelnde Aufsicht entstanden ist.


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Das kam einem Landwirt zugute, dem fünf tragende Jungrinder aus einer per Elektrozaun gesicherten Weide ausbrachen. Obwohl ein Rind in den Straßenverkehr geriet und zwei Autos beschädigte, wies das Oberlandesgericht Schleswig die Schadensersatzklagen zurück (Az: 7 U 13/08).


Begründung: Der hofnahe Elektrozaun sei ausreichend gewesen. Selbst ein noch stärkerer Zaun hätte das Tier, das atypisch reagierte und sich in Panik von der Herde trennte, nicht zurückhalten können.

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