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topplus Landwirt berichtet

Biogas im Würgegriff der Bürokratie

Umweltgutachten, Nachhaltigkeitserklärung, Emissionsmessungen: Biogasanlagen-Betreiber müssen dokumentieren, messen und Gutachten erstellen lassen. Die Auflagenfülle ist kaum noch durchschaubar.

Lesezeit: 4 Minuten

Bürokratiewahnsinn: Viele Landwirte fühlen sich von immer mehr Dokumentationen, Auflagen und Regularien überrollt. Was das für die Betriebe bedeutet, wollen wir anhand von Beispielen aus der Praxis zeigen.

Ein Landwirt aus Süddeutschland ist Mitgesellschafter einer Biogasanlage. Er berichtet, welche Auflagenflut mit der Erzeugung von Biogas verbunden ist.

„Wir betreiben eine Biogas-Gemeinschaftsanlage mit mehr als 1 MW, an der zehn Landwirte beteiligt sind. Ich selbst bewirtschafte einen Ackerbaubetrieb und bin einer von drei Geschäftsführern der Biogasanlage. Mittlerweile haben die damit verbundenen Auflagen ein Ausmaß erreicht, das jeden Rahmen sprengt.

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15.000 € für Umweltgutachten

Für das jährliche zu erstellende Umweltgutachten müssen wir täglich alle Zählerstände (Gas-, Strom- und Heizölmengen, Betriebsstunden) dokumentieren, die eingesetzten Substratmengen erfassen und für die angelieferten Substrate Lieferscheine erstellen lassen.

Für die Ermittlung des KWK-Bonus müssen wir die Wärmemengen erfassen, die ins Nahwärmenetz gehen und die für die angeschlossene Trocknung bereitgestellt werden.

Daneben müssen wir einmal im Jahr die Formaldehyd-Konzentration im Gas messen lassen. Nur wenn wir den Grenzwert unterschreiten, erhalten wir den Luftreinhalte-Bonus. Für diese Messung fallen jedes Mal Kosten von 2.500 € an.

Alle diese Zahlen erfasst ein externer Sachverständiger einmal im Jahr für ein Gutachten und erstellt die sogenannte Konformitätserklärung für den Netzbetreiber, der daraus unsere Endboni errechnet. Während uns das Gutachten 2006 noch rund 1.500 € gekostet hat, liegen wir jetzt bei 15.000 €.

Vierteljährliche Meldungen der Nachhaltigkeitskriterien

Zusätzlich müssen wir seit einigen Jahren aufgrund einer EU-Richtlinie nachweisen, dass wir die darin geforderten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dafür müssen wir vierteljährlich im Portal „Nachhaltige Biomasse Systeme“ (Nabisy) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Lieferungen aller Substrate mit Lieferschein und Schlagnummer eingeben, auf dem die Kulturen für unsere Biogasanlage angebaut wurden. Wenn nur eines dieser Flurstücke früher einmal Grünland war und in Ackerland umgewandelt wurde, verlieren wir unseren Nachhaltigkeitsstatus.

Allein die Vorarbeiten für diese Quartalsmeldungen nehmen jedes Mal 15 bis 20 Stunden in Anspruch.

Viele weitere Auflagen

Daneben gibt es noch viele weitere Auflagen. Hier nur die wichtigsten:

  • Einmal im Jahr müssen wir eine Betriebssicherheitsprüfung durchführen und unsere Mitarbeiter darin unterweisen.

  • Alle drei Jahre müssen wir die Emissionen aus den Kaminen der BHKWs messen lassen und mit den ermittelten Werten Emissionsminderungserklärungen abgeben. Auch das kostet uns jedes Mal 2.000 bis 3.000 €.

  • Zusätzlich werden unsere Behälter und Siloanlagen regelmäßig nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geprüft. Mein Eindruck ist, dass die Behörden in letzter Zeit landwirtschaftliche Betriebe häufiger prüfen, da aufgrund der sehr geringen Bautätigkeit kaum noch Anlagen zu genehmigen sind.

  • Wenn wir Motoren in der Biogasanlage tauschen, muss dies ebenfalls den Behörden angezeigt werden, da der Tausch möglicherweise genehmigungspflichtig ist.

Es ist Wahnsinn, welche Details bei der Erzeugung von Biogas mittlerweile von der Politik geregelt sind. Bei jeder noch so kleinen Änderung braucht man Planungsbüros.

Zusätzlich haben wir zwei Minijobber angestellt, die sich ausschließlich um die Dokumentationen kümmern, die wir für die diversen Gutachten und Meldungen brauchen.

Neueste Blüte: Ein Antrag für den Antrag

Die neueste Blüte betrifft die Steuer für den Strom, den unsere BHKWs verbrauchen. Um sie zurückerstattet zu bekommen, mussten wir bisher am Jahresende dem Netzbetreiber mitteilen, wieviel Strom die BHKWs verbraucht haben, und für diese Menge die Rückerstattung der Steuer beantragen. Seit diesem Jahr müssen wir bis zum 30. April des laufenden Jahres einen zusätzlichen Antrag stellen, in dem wir offiziell mitteilen, dass wir am Ende dieses Jahres einen Antrag auf Rückerstattung der Stromsteuer für das abgelaufene Jahr stellen werden. Also: ein Antrag für den Antrag!“

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