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So rechnet sich Photovoltaik auf dem Dach

Sinkende Modulpreise und eine höhere Vergütung: Die Investition in eine Solarstromanlage lohnt sich – nicht nur auf Süd-, sondern auch Ost- oder West-Dächern.

Lesezeit: 11 Minuten

Bessere Rahmenbedingungen, gesunkene Modulpreise: Wenn Sie noch über ungenutzte Dachflächen verfügen, dann sollten Sie zum Taschenrechner greifen und nachrechnen. Denn wie unsere Beispielkalkulationen zeigen, zahlt sich eine Investition in vielen Fällen aus.

Was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst:

Schnell gelesen

  • Die Modulpreise sind gesunken, die Vergütung für den Solarstrom ist gestiegen. Eine Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich mittlerweile fast überall.

  • Je mehr Sonnenstrom Sie selbst ­verbrauchen, desto lukrativer ist eine Investition in eine Photovoltaikanlage.

  • Süddächer sind im Vorteil. Ost-West-Dächer eignen sich aber ebenfalls gut.

  • Batteriespeicher sind teuer und ­rechnen sich nicht in jedem Fall.

Die Vergütung

So viel sei bereits vorab verraten: Je mehr Solarstrom Sie in Ihrem Betrieb oder privaten Haushalt verbrauchen, desto lukrativer ist eine Investition. Sie erhalten für den Selbstverbrauch zwar keine vom Staat festgelegte Vergütung, ersetzen mit diesem aber teuren Steckdosenstrom. Laut dem Vergleichsportal Verivox zahlen Neukunden derzeit einen Preis von rund 27 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh, inkl. Grundgebühr, bei einem Verbrauch von 4.400 Kilowattstunden). Bestandskunden müssen tiefer in die Tasche greifen: Über alle Verbraucher und Tarifgruppen hinweg, waren es im Dezember 2023 etwa 38 ct/kWh.

Wer seinen Solarstrom nur teilweise oder gar nicht verbrauchen kann, dem steht eine Einspeise-Förderung zu. Dabei müssen Sie unterscheiden, ob Sie

  • einen Teil selbst verbrauchen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz „drücken“ (Überschusseinspeiser) oder

  • den gesamten Strom einspeisen (Volleinspeiser).

  • Außerdem können Sie auch eine Direktvermarktung wählen.

Überschusseinspeisung: Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Vergütung. Deren Höhe regelt das Er­neuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Experten sprechen daher von der EEG-­­Vergütung.

Die Höhe variiert je nach Größe der Anlage und ist eine Mischkalkulation aus den „anzulegenden Werten“: Für den Strom aus den ersten 10 Kilowatt Leistung (kWp) erhalten Sie 8,1 ct/kWh, für den aus der Leistung von 10,1 bis 40 kWp sind es 7,03 ct/kWh usw. Die weiteren Werte finden Sie in der Übersicht 1. Die Vergütung steht Ihnen 20 Jahre lang zu – plus die Monate in dem Jahr, in dem Sie die Anlage in Betrieb nehmen. Die Sätze in der Übersicht 1 gelten seit dem 1. Februar 2024 und werden vom Gesetzgeber halbjährlich um 1 % gesenkt. Das heißt aber nicht, dass Ihre Vergütung im Laufe der Zeit sinkt. Die neuen, niedrigeren Werte sind jeweils „nur“ für neue Anlagen entscheidend. Wer also im August seine Anlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine etwas geringere Vergütung, als wenn er im April mit der Stromproduktion beginnt.

Volleinspeisung: Um einen zusätzlichen Anreiz zum Bau von Photovoltaik-Dachanlagen dort zu schaffen, wo kein Eigenverbrauch möglich oder sinnvoll ist, erhalten Sie für eine Volleinspeisung einen Zuschlag. Daraus ergeben sich die höheren Werte in der Übersicht 2.

Sie können von der Voll- zur Überschusseinspeisung jeweils zum 1.1. eines Jahres wechseln (und umgekehrt). Diesen Schritt müssen Sie Ihrem Netzbetreiber bis zum 1. Dezember des Vorjahres mitteilen. Wie bei der Überschusseinspeisung steht Ihnen die EEG-Vergütung 20 Jahre lang zu.

Direktvermarktung: Als Alternative zur festen Einspeisevergütung können Sie Ihren Strom auch an der Börse vermarkten. Wenn Ihre Anlage mehr als 100 kWp Leistung besitzt, dann ist die Direktvermarktung sogar Pflicht. Bei diesem Modell versucht ein Direktvermarkter für Sie, den eingespeisten Strom möglichst gewinnbringend an der Börse zu vermarkten.

An der Börse sind Sie zwar einer starken Preisschwankung ausgesetzt. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen. Denn Sie erhalten trotz der Preissprünge 20 Jahre lang Ausgleichszahlungen.

Der Ausgleichsmechanismus zwischen dem Börsenpreis und dem anzulegenden Wert funktioniert so: Wenn der Börsenpreis für Solarstrom im Jahresmittel (Jahresmarktwert) unter den anzulegenden Wert fällt, erhalten Sie eine Marktprämie vom Netzbetreiber. Deren Höhe legen die Netzbetreiber jedes Jahr neu fest – in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom (Übersicht 6).

Liegt der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert, reduziert sich die Marktprämie auf null. Dann bekommen Sie nur den Direktvermarktungserlös und keine EEG-Förderung, profitieren aber von den hohen Marktwerten. In aller Regel erreichen Sie mit diesem Modell ähnlich hohe Werte wie in der Übersicht 1. Außerdem sind die anzulegenden Werte hier wegen des Mehraufwands um 0,4 ct/kWh höher als bei einer Festvergütung.

Berücksichtigen Sie:

  • Wenn Sie den Strom zu ungünstigen Zeiten einspeisen, zum Beispiel dann, wenn die Börsenstrompreise für Solarstrom niedrig sind, erreichen Sie unter Umständen nicht die Werte aus der Übersicht 1.

  • Für die Direktvermarktung verlangen die Makler eine Bearbeitungsgebühr. Außerdem benötigen Sie zusätzliche Technik, um z. B. die Stromproduktion viertelstündlich zu messen und die Daten automatisiert an Ihren Vermarkter zu senden. Zusätzlich muss Ihre Anlage fernsteuerbar sein, damit der Direktvermarkter je nach Marktlage diese zu- oder abschalten kann. Ob der Bonus von 0,4 ct/kWh ausreicht, um die Vermarktungskosten und die Bearbeitungsgebühr zu kompensieren, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt stark von den Vertragsbedingungen sowie der Strommenge ab, die Sie vermarkten.

  • Betreiber von Anlagen mit weniger als 100 kWp können zwischen der Direktvermarktung und der EEG-Ver­gütung monatlich wechseln. Diesen Schritt müssen Sie jedoch mindestens zwei Monate vor dem Wechsel dem Netzbetreiber mitteilen. Wenn Sie beispielsweise im Januar einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen, können Sie den Strom ab März an der Börse verkaufen.

  • Im Internet finden Sie zahlreiche ­Direktvermarkter, auch Lan­desbauern-verbände befinden sich da­runter.

So haben wir gerechnet

Wie sich eine Voll- und Überschusseinspeisung rechnet, haben wir für einen Milchviehbetrieb mit zwei Melkzeiten und rund 60 Kühen simuliert. Die Direktvermarktung und den reinen Selbstverbrauch lassen wir in den Simulationen außen vor. Zum einen, weil Sie mit der Direktvermarktung auch nach Abzug der Vermarktungskosten eine ähnlich hohe Vergütung wie mit der festen Einspeisevergütung erhalten. Zum anderen ist ein reiner Selbstverbrauch in den meisten Fällen unrealistisch – es sei denn, Sie wählen eine sehr kleine Anlage im Verhältnis zu Ihrem Verbrauch. 

Mit einem Stromspeicher wie beispielsweise einer Batterie können Sie zwar den Eigenverbrauch erhöhen. Vollkommen unabhängig vom öffentlichen Netz sind Sie damit im Regelfall aber nicht. Und da Batterien nach wie vor sehr teuer sind, ist diese Variante nicht immer lukrativ.

Bei den Werten haben wir uns an Durchschnittsgrößen orientiert:

  • Anlagengröße: 30 kWp. Hintergrund: Für Anlagen mit bis zu 30 kWp fällt seit Anfang 2023 keine Umsatzsteuer für den Kauf und die Installation mehr an. Außerdem sind die Einnahmen mit bis zu 30 kWp pro Dach von der Einkommensteuer befreit. Daher ist diese Anlagengröße derzeit sehr beliebt.

  • Ausrichtung Südseite eines Boxenlaufstalles.

  • Mittlerer Ertrag im Schnitt der 20 Jahre: 1.000 kWh/kWp und Jahr, 30.000 kWh insgesamt

  • Stromverbrauch: 30.000 kWh/Jahr

  • Selbstverbrauch: 34 % der jährlich erzeugten Solarenergie (VDEW Lastprofil L1).

  • Investitionskosten: Die Modulpreise sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Daher haben sie nur noch einen relativ geringeren Anteil an den Investitionskosten (Übersicht 5). Was hingegen bei kleineren Anlagen deutlicher ins Gewicht fällt, sind die Ausgaben für die Elektroarbeiten, das Gerüst oder den Netzanschluss. In unserem Beispiel fallen für die schlüsselfertige 30-kW-Anlage rund 33.000 € bzw. 1.100 €/kWp an (netto).

  • Laufende Kosten: Diese bewegen sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau, da die Anlagen ausgesprochen wartungsarm sind. In unserer Kalkulation haben wir 425 €/Jahr für die Versicherung, die Wartung und Instandhaltung angesetzt. Darin enthalten ist auch eine Rücklage für den Fall, dass die Wechselrichter im Laufe der Zeit gegen neue ausgetauscht werden müssen (Übersicht 3). Wenn Sie sich für die Volleinspeisung entscheiden, sollten Sie die Zählermiete für den zusätzlichen Stromzähler berücksichtigen, da die Abrechnung nicht zusammen mit dem Strombezug über Ihren vorhandenen Stromzähler erfolgen darf.

  • Sonstige Ausgaben: Die Kosten für die Buchführung und den Steuerberater entfallen in unserem Beispiel, da Sie für Anlagen mit bis zu einschließlich 30 kWp Leistung keine Gewinnermittlung mehr erstellen müssen.

  • Reinigung & Co.: In unseren Kalkulationen haben wir auch auf den Aufwand für eine Reinigung verzichtet, da diese nicht immer notwendig ist. Allerdings: Wenn Sie Ihre Anlage auf ein sehr flaches Dach schrauben, sollten Sie die Module einmal im Jahr reinigen (zum Beispiel im Frühjahr). Das gilt vor allem für Ställe, wo sich besonders viel Staub auf die Module legen kann. Die genauen Preise hängen von der Neigung, der Reinigungstechnologie, der Modulart usw. ab. Dementsprechend schwanken die Kosten sehr stark. Praktiker berichten von weniger als 1 €/m² bis über 10 €/m².

Das Ergebnis

Würde der Milchviehhalter seinen Strom zu 100 % einspeisen, stünden ihm 11,48 ct/kWh zu. Pro Jahr sind das rund 3.444 € (Übersicht 3). Dem stehen feste und variable Ausgaben von insgesamt 2.065 € gegenüber. Wer seine Anlage fremdfinanziert, kommt auf eine Rendite von etwa 2,5 % (Laufzeit 15 Jahre).

Bei einer Teileinspeisung sieht die Rechnung so aus: Wir gehen davon aus, dass Sie für Steckdosenstrom 27 ct/kWh zahlen müssen und der Preis um 2 % pro Jahr steigt. Über einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Preis von 33 ct/kWh. Im Vergleich dazu betragen die Kosten für jede selbst erzeugte Kilowattstunde in dem genannten Beispiel etwa 7 bis 8 ct je kWh. Sie sparen somit rund 25 bis 26 ct/kWh.

Für den Strom, den Sie einspeisen, erhalten Sie hingegen nur 7,39 ct je kWh. Ihr Gewinn steigt somit deutlich, je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen. In unserem Beispiel beläuft sich die jährliche Einsparung auf etwa 3.370 € bei einem Selbstverbrauchsgrad von 34 %. Zusammen mit der Einspeise­vergütung lässt sich eine jährliche Rendite bei einer Fremdfinanzierung von 7,4 % erreichen. Wer Eigenkapital ­einsetzt und einen hohen Ei­genverbrauchsanteil von über 42,5 % erzielt, könnte sogar die 10-Prozent-Marke durchbrechen (Inflation nicht berücksichtigt).

Die Erfolgsfaktoren

Stromertrag: Dieser hat auf das Ergebnis den größten Einfluss und kann sich innerhalb Deutschlands stark unterscheiden. Landwirte im Norden kommen beispielsweise auf rund 900 kWh/kW Ertrage, in der Mitte Deutschlands sind 1.000 kWh realistisch und im Süden können bis zu 1.100 kWh erzielt werden. Je nach Standort kann der Überschuss pro Jahr so schnell um 1.000 € schwanken (Übersicht 4).

Ein weiterer Erfolgsfaktor: der Strompreis. Zahlen Sie beispielsweise 10 % mehr als in unserem Beispiel, also statt 27 ct/kWh 29,7 ct/kWh, steigt der Überschuss von 2.800 € auf 3.100 €/Jahr. Und wer seine Anlage um 10 % günstiger einkaufen kann, der gewinnt rund 150 €/Jahr dazu.

Früher galt das Mantra: Die ideale Ausrichtung für eine Anlage ist Süden und die Neigung sollte 30° betragen. Das ist nicht mehr immer der Fall. So gewinnen Ost-West-Dächer an Bedeutung. Selbst bei flacher Dachneigung kommen beispielsweise Anlagen mit Nordausrichtung auf rund 70 % des optimalen Jahresertrags, bei Ost- oder Westausrichtung sind es etwa 85 %.

Was die Installation auf Ost-West-­Dächern vor allem attraktiv macht: Die Erzeugungsspitzen verschieben sich bei Ost- oder Westausrichtung in die früheren bzw. späteren Tagesstunden. Dies führt zu einer gleichmäßigeren Stromverteilung über den Tag und schlägt sich in höheren Eigenverbrauchsanteilen nieder. In einigen Regionen schalten die Energieversorger auch Anlagen in der Mittagszeit ab, weil sonst die Netze zu überlasten drohen. Dort haben Betreiber von Ost-West-Dächern dann einen klaren Vorteil.

In unserem Beispiel könnten durch eine Aufteilung der Anlage in 15 kW Ost und 15 kW West der Eigenverbrauch von 34 % auf 40 % gesteigert werden. Der niedrigere Jahresertrag an Solarstrom wird durch die höhere Eigenverbrauchsquote ökonomisch fast ausgeglichen, sodass die Rendite in diesem Fall immer noch 7,4 % betragen würde (ohne Kredit).

Rechnen sich Solarspeicher?

Die niedrigen Herstellungskosten für PV-Strom sprechen für einen möglichst hohen Eigenverbrauch. Den erreichen Sie nicht nur, indem Sie Ihren Verbrauch gezielt steuern, zum Beispiel Getreide schroten oder Gülle pumpen, wenn viel Sonne scheint. Sie können sich auch einen Batteriespeicher zulegen und den überschüssigen Strom zwischenspeichern.

Ob sich eine Investition in einen Batteriespeicher rechnet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Fest steht, mit 600 bis 700 Euro pro Kilowattstunde Kapazität sind diese relativ teuer. Die Speicher halten zudem oft nicht so lange durch wie die Module, die auf eine Lebenszeit von länger als 20 Jahren kommen. Stattdessen sollten Sie diese auf 10 bis 15 Jahre abschreiben.

Je nach Größe liegen die reinen Speicherkosten zwischen 12 und 26 ct je kWh. Diese müssten Sie somit auf die Kosten für die Anlage aufschlagen.

Dabei gilt: Je kleiner der Speicher, desto teurer. Für unseren Milchviehhalter heißt das: Die gesamten Kosten (Anlage plus Batterie) liegen zwischen 20 und 34 ct/kWh. Je nachdem, wie teuer Sie den Strom zukaufen müssen, kann sich somit auch der Kauf eines Speichers lohnen. Wichtig: Entscheidend ist Ihr Strompreis und der ist schwer abzuschätzen. Daher sollten Sie hier keine allzu optimistischen Annahmen treffen. 

Förderung: Geld liegt auf Eis

Vor der Installation einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichers sollten Sie prüfen, ob Sie eine Förderung in Anspruch nehmen können – beispielsweise über das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“.

Leider können wegen der Haushaltssperre des Klima- und Transformationsfonds bis auf weiteres keine neuen Anträge eingereicht werden! Bei Redaktionsschluss war nicht bekannt, ob oder wann das Förderprogramm wieder aufgenommen wird.

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