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90 ha Ausgleich für 15 km Stromtrasse

Wird in Niedersachsen eine neue Stromtrasse durch den Wald gebaut, ist großflächig wieder aufzuforsten. Ein Gutachten zeigt, dass das rechtlich fragwürdig ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Wird in Niedersachsen eine neue Stromtrasse durch den Wald gebaut, ist großflächig wieder aufzuforsten. Ein Gutachten zeigt, dass das rechtlich fragwürdig ist.


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Auch wenn eine neue Stromfreileitung für die Standfläche der Masten nur jeweils rund 100 m2 verbraucht: Die Größe der Ausgleichsflächen für den Naturschutz orientiert sich nach wie vor an der ganzen Trassenbreite. Um den Flächendruck an dieser Stelle zu reduzieren, sah die geplante Bundeskompensationsverordnung Ersatzgelder für den Naturschutz vor. Doch die Bundesländer ließen die Verordnung 2015 scheitern – und kochen nun weiter ihr eigenes Süppchen.


90 ha Aufforstung nötig


Besonders drastisch geht es beim Bau von Freileitungen in den niedersächsischen Wäldern zu. Denn hier gilt die Anlage der Trassen im Wald als „Waldumwandlung“. Fatale Folge: Es gilt das niedersächsische Waldgesetz, das als Ausgleich für den Eingriff die Neuaufforstung vorschreibt. Dabei reicht es aber nicht, für 1 ha Trassenfläche jeweils 1 ha Aufforstung anzulegen.


Oft sind für einen Hektar überspannte Fläche sogar mehrere Hektar Ersatzwald erforderlich. Das befördert den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen – auch wenn das Landwirtschaftsministerium in Hannover beteuert, dass z.B. auch ehemalige Gewerbe- und Abbauflächen für die Ersatzaufforstung nutzbar sind.


Ein Praxisfall zeigt den Flächenbedarf: Die Höchstspannungsfreileitung Haddorfer See-Meppen verläuft auf rund 15 km durch niedersächsischen Wald. Das Umweltgutachten schreibt einen Ausgleichsfaktor von rund 1,65 vor. Bei rund 70 m Trassenbreite (s. Übersicht) sind daher 143 ha neuer Wald nötig. Zwar war es möglich, für rund 50 ha Strukturverbesserungen in bestehendem Wald auszuhandeln. Die übrigen 93 ha muss der zuständige Netzbetreiber Amprion aber als Erstaufforstung liefern. Der Konzern kauft dafür in ganz Niedersachsen Flächen oder sicherte sie sich vertraglich.


Damit keine Bäume in die Leitungen stürzen, muss die Trasse sehr breit sein.


Dass Niedersachsen damit den Bogen überspannt, zeigt ein Gutachten der Universität Göttingen, das Amprion beauftragt hat. Die Verfasser Prof. Dr. José Martinez und Prof. Dr. Bernhard Möhring kommen darin zu dem Schluss, dass Höchstspannungsleitungen die Funktionen des Waldes trotz der Wuchhöhenbegrenzung nicht erheblich beeinträchtigen. Dass Niedersachsen die Überspannung oder Durchschneidung von Wald als Waldumwandlung werte, finde keine Grundlage in der derzeitigen Rechtslage auf Bundes- und Länderebene. Auch gebe es in keinem anderen Bundesland vergleichbar rigide Vorschriften. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz reichten durchaus aus, so die Wissenschaftler.


Den Landwirten in Niedersachsen würde eine Anpassung der Rechtslage an die anderen Bundesländer viel Flächenverlust ersparen. Denn ein Ausgleich nach „normalem“ Naturschutzrecht ist z.B. auch durch Biotop-Verbesserungen in bestehenden Wäldern möglich, durch 99-jährige Nutzungsverzichte, Umbau von Nadel- in Laubwald oder bestimmte Naturverjüngung. Doch das Ministerium in Niedersachsen will an der bisherigen Kompensationspraxis festhalten. Der Netzbetreiber müsste nun klagen, um auch in Niedersachsen nach Naturschutzgesetz ausgleichen zu dürfen. Das Gutachten könnte dabei wichtige Argumente liefern.

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