Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Altmaier

Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen im EEG beschlossen

Mit der Anpassung des EEG 2021 verlängert die Regierung die Förderung für kleine Gülleanlagen und verbessert die Flächenkulisse für Agro-PV-Anlagen. KWK-Anlagen bleiben im Marktstammdatenregister.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen.

Teil des Verordnungspakets ist eine Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen im EEG. Die Verordnung führt eine Anschlussförderung für weitere 10 Jahre ein.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zudem nimmt die Verordnung weitere Änderungen vor, die zu Verbesserungen in der praktischen Anwendung des EEG 2021 und des KWKG führen. Hervorzuheben ist z. B. eine Verbesserung der Flächenkulisse für Agro-PV-Anlagen, also landwirtschaftliche Photovoltaik-Anlagen, in den Innovationsausschreibungen und eine Verlängerung der Registrierung von bestehenden Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister.

Grüner Wasserstoff kann starten

Die Änderungsverordnung konkretisiert darüber hinaus die EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Hierzu definiert die Verordnung, was „Grüner Wasserstoff“ ist. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der EEG-Novelle umgesetzt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Bundesminister Peter Altmaier: „Wir schaffen klare und pragmatische Anforderungen an Grünen Wasserstoff. Damit sichern wir einen schnellen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologie ab und setzen ein wichtiges Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie um.“

Die Verordnung zeigt auf, wann Wasserstoff für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung als „grüner Wasserstoff“ anzusehen ist. Dabei muss der Stromverbrauch zur Herstellung von Grünem Wasserstoff zu 100% aus Erneuerbaren Anlagen gedeckt werden. Die Umlagebefreiung soll einen Anreiz für die Produktion von Grünem Wasserstoff setzen und so den Markthochlauf beschleunigen. Es handelt sich um eine Übergangsregelung für die aktuelle Phase des Markthochlaufs.

Biogasrat: "Biogener Wasserstoff ist grüner Wasserstoff!"

Als "völlig unzureichend" kritisiert der Biogasrat die Regelungen zum so genannten grünen Wasserstoff. Die Definition von grünem Wasserstoff im Referentenentwurf sei willkürlich und ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität, da sie die zur Verfügung stehenden erneuerbaren und technologischen Optionen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse ausschließt und damit direkt diskriminiert, heißt es von der Vertretung der dezentralen Energieversorger.

Die nationale „politische“ Definition von grünem Wasserstoff, bei der ausschließlich Wasserstoff als „grün“ bezeichnet wird, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wurde, sei weder sachlich noch fachlich begründet. Die Erzeugungsverfahren von Wasserstoff aus Biomasse seien klimaneutral und könnten eine positive Klimaschutzwirkung entfalten, so der Biogasrat weiter.

Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und der damit einhergehende Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhindert seiner Ansicht nach systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse bzw. biomassebasierter Folgeprodukte, so dass perspektivisch ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz dieses Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte politisch in Deutschland verhindert wird.

Darüber hinaus werde der Aufbau heimischer Wertschöpfungsketten blockiert und es würden wertvolle Klimaschutzbeiträge verschenkt, da die Potenziale für die biogenen Wasserstofferzeugung und -verwendung nicht gehoben werden können.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.