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Erneuerbare Energien

Baden-Württemberg: Photovoltaik-Pflicht für Neubauten

Seit dem 1. Januar müssen in Baden-Württemberg auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden Photovoltaik-Anlagen installiert werden – darunter fallen auch Stallgebäude oder Maschinenhallen.

Lesezeit: 3 Minuten

„Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein – fünf Jahre früher als der Bund. Die Photovoltaik ist neben der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil, um die erneuerbaren Energien auszubauen, Versorgungssicherheit zu schaffen und um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärte Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker zur Photovoltaik-Pflicht, die 2022 in mehreren Stufen startet:

  • 1. Januar 2022: Auf allen auf allen neuen und geeigneten Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen müssen Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ebenso über Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Unter Erstere fallen in der Regel auch landwirtschaftliche Gebäude wie Stallungen oder Maschinenhallen.
  • Ab 1. Mai 2022: Neue gebaute Wohnhäuser müssen mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.
  • Januar 2023: Die PV-Pflicht greift auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

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Laut §4 der Verordnung des baden-württembergischen Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung PVPf-VO) gilt eine Dachfläche als zur Solarnutzung geeignet, wenn

  • mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 m² hat und eine Neigung von höchstens 20° aufweist oder bei einer Neigung von 20° bis 60° nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen zur südlichen Hemisphäre ausgerichtet ist (Standardnachweis) oder
  • mindestens eine Teildachfläche dieser Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 m² aufweist, hinreichend von der Sonne beschienen, hinreichend eben und keiner notwendigen Nutzung vorbehalten ist, die einer Solarnutzung entgegensteht (erweiterter Nachweis).

Bei Dächern, die dem Standardnachweis unterliegen, liegt der Mindestumfang der Anlage bei 60% der Fläche, bei Dächern, die dem erweiterten Nachweis unterliegen, bei 75 %.

Photovoltaik oder Solarthermie möglich, ebenso Verpachtung an Dritte

Zur Erfüllung Ihrer Pflicht stehen den Bauherrinnen und -herren mehrere Möglichkeiten offen:

  • Errichtung einer PV-Anlage auf Dach und / oder anderen Außenflächen des Gebäudes
  • Errichtung einer PV-Anlage in unmittelbarer räumlicher Umgebung des Neubaus
  • Errichtung einer Solarthermie-Anlage
  • Verpachtung Dachfläche an Dritte, die die Installation und den Betrieb der PV-Anlage übernehmen

Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein und damit fünf Jahre früher als der Bund und zehn Jahre früher als die EU. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen. Zum Erreichen dieses Ziels braucht es dem Umweltministerium zufolge eine Energiewende. Die Photovoltaik liegt in Baden-Württemberg bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an der Spitze im Land mit einer neu installierten Leistung von mehr als 600 MW Peak allein im Jahr 2020 – im Vergleich zu 2019 somit ein Zubau-Plus von fast 40 Prozent und gegenüber 2018 sogar mehr als eine Verdopplung der jährlichen Zubau-Rate.

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