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Bundesregierung: Kein Grund für mehr Überwachung von Windrädern

In einer Anfrage benennt die FDP-Bundestagsfraktion Probleme beim Betrieb und Rückbau von Windenergieanlagen. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit zunehmender Zahl der Windkraftanlagen in Deutschland gibt es mehrfach Berichte über Unfälle mit havarierenden Windkraftanlagen, heißt es in einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Sowohl direkte Schäden durch weggeschleuderte Rotorblätter und andere fallende Materialteile als auch langfristige Schäden durch Glasfasersplitter für Flora und Fauna seien hier ein großes Problem. Ein Kontrollmechanismus, der das Risiko solcher Unfälle verringern würde, existiere bisher nicht. Nur Teile von Windkraftanlagen, darunter die Fundamente und die Statik, würden kontrolliert, die Mechanik, wie beispielsweise Rotorblätter, Motoren oder Aufzüge, dagegen nicht. Materialermüdung und Strukturschäden würden ebenfalls nicht umfassend erfasst, kritisiert die FDP.


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Viele Anlagen würden demnächst stillgelegt


Gleichzeitig stünden viele der älteren Windkraftanlagen vor ihrer Stilllegung. Insbesondere die erste Generation der Windkraftanlagen, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren Laufzeit auslaufe, sei von einem solchen Austausch betroffen. Der Abbau und die Entsorgung dieser alten Windkraftanlagen sei zeit- und kostenintensiv. Laut Angaben der Entsorgungsfirma Remondis „sei es derzeit kaum möglich, die mit Harz verklebten Fasern wieder zu trennen“. Weitere Teile aus der gesamten Windkraftanlage sind ebenfalls umständlich abzubauen und zu recyceln.


Bundesregierung verweist auf Länder-Zuständigkeit


„Im Betrieb müssen Anlagen im Rahmen wiederkehrender Prüfungen zur Stand- und Funktionssicherheit auf der Grundlage spezifischer technischer Standards entsprechende Nachweise durch unabhängige Sachverständige erbringen“, antwortet die Bundesregierung auf die FDP-Anfrage. Das Intervall hänge u.a. auch vom Alter der Anlagen ab und davon, ob gültige Verträge mit einem qualifizierten Wartungsunternehmen bzw. Herstellern bestehen. Die Sachverständigen müssten durch die zuständigen Landesbehörden anerkannt sein. Zudem haben die zuständigen Behörden selbst Überprüfungen sowohl in regel- mäßigen Abständen als auch anlassbezogen dann durchzuführen, wenn eine Verbesserung der Betriebssicherheit erforderlich ist.


2015 bis 2017: 937 MW stillgelegt


In den Jahren 2015 bis 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 937 Megawatt zurückgebaut worden. Aus welchen Gründen die Windräder abgebaut wurden, sei nicht bekannt, heißt es in der Antwort. Auch Zahlen über Havarien von Windenergieanlagen lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung und verweist auf die Zuständigkeit der Länder bezüglich der Überwachung solcher Anlagen.


Umweltbundesamt untersucht Recycling


Auch beim Recycling von Anlagen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Aktuell beschäftige sich das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ mit dieser Frage. Die Ergebnisse würden Mitte 2019 vorliegen. Ältere Untersuchungen, z.B. des VDI aus dem Jahr 2014, gingen davon aus, dass eine Windenergieanlage zu 80 bis 90 Prozent mittels der damals verfügbaren Verfahren recycelt werden konnte.

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