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topplus Klimaschutz im Gebäude

Bundesregierung will Förderung zu erneuerbaren Energien vereinfachen

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) will die Bundesregierung das Marktanreizprogramm und KfW-Förderungen in einem Programm zusammenfassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung strebt eine Neuordnung der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung an. Mit einer Modernisierung der Förderkonditionen sowie der technischen Mindestanforderungen soll die Energiewende im Gebäudebereich stärker vorangebracht werden. Hier soll eine maximale CO2-Einsparung über eine hohe Breitenwirkung des Programmes erzielt werden, antwortet die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Kernstück dabei ist die Zusammenlegung des CO₂ -Gebäudesanierungsprogramms und des Marktanreizprogramms zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG soll über eine erhöhte Anreizwirkung dazu führen, dass Gebäudebesitzer mehr energie- und CO₂-sparenden Maßnahmen durchführen. Die Bundesregierung geht somit von einer Ausweitung der Zahl der Fördermaßnahmen aus, die ihrerseits einen Mehrwert zum Klimaschutz leisten.

Nach Medienberichten soll die BEG im Jahr 2021 starten und fasst die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme zusammen. Die Umsetzung der BEG wurde im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung angekündigt.

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Gesetze flankieren Förderung

Flankiert werden die Förderprogramme der Bundesregierung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft tritt, und durch das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), das ab dem 1. Januar 2021 wirkt. Das GEG führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Gesetz zusammen und schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Die aktuellen energetischen Anforderungen an die Sanierung bleiben unverändert und werden nicht verschärft. Durch das BEHG wird ein Emissionshandel für die bislang nicht vom EU Emissionshandel erfassten Sektoren eingeführt. Damit werden ab 2021 auch im Gebäudesektor finanzielle Anreize durch Preissignale zur Emissionsreduktion gesetzt.

Die aktuellen Energieeffizienzanforderungen an Neubauten und Sanierung sollen 2023 geprüft und gegebenenfalls geändert werden, die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens bleibe dabei ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt.

Wohnungswirtschaft sieht Nachholbedarf

Hintergrund der Fragesteller waren Angaben des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW). Dieser habe in seiner Jahrespressekonferenz darauf hingewiesen, dass die Investitionen in den Klimaschutz im Gebäudesektor in den letzten zehn Jahren weitestgehend ohne positiven Effekt blieben. Basierend auf den Zahlen zu Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung beliefen sich die Investitionen in die energetische Modernisierung von Gebäuden von 2010 bis einschließlich 2018 auf insgesamt 341,78 Mrd. Euro. Demgegenüber stehe ein Raumwärmeverbrauch der privaten Haushalte temperaturbereinigt pro Quadratmeter, der sich nach Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im gleichen Zeitraum nicht verändert habe.

Die Bundesregierung antwortet, dass sich gemäß den Daten des nationalen Treibhausgasinventars nach den internationalen Vorgaben der IPCC Guidelines die Treibhausgasemissionen im Bereich Gebäude zwischen 2010 und 2018 um rund 21 Prozent reduziert hätten. Durch das Markteinführungsprogramm und das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm konnten in den letzten Jahren Investitionen von über 40 Mrd.€ gefördert werden.

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