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Leserfrage

De-Minimis Erklärung: Bekomme ich die Heizung gefördert, wenn ich Direktzzahlungen beziehe?

Ich will meine Ölheizung gegen eine Hackschnitzelheizung tauschen. Bin ich als Empfänger von Direktzahlungen über die De minimis Erklärung von den Förderung ausgeschlossen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich will meine Ölheizung ausbauen und gegen eine Hackschnitzelheizung tauschen. Die Heizung soll zwei Mietshäuser und mein Wohnhaus heizen sowie einen Sauenstall. Zum Hof gehören keine gewerblichen Einkünfte. Jetzt will ich wissen, ob ich die Heizung als Landwirt bauen kann und dafür auch die volle Förderung von 45 % der Bausumme bekomme. Oder bin ich als Empfänger von Direktzahlungen über die De minimis Erklärung von den Förderung ausgeschlossen?

Antwort: Sie bekommen keine Probleme, weil die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen ( BEG) nicht dem EU Beihilfrecht unterliegt. Dies finden Sie im Merkblatt unter Punkt 7.

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Bislang durften Sie kumuliert über alle Beihilfen, die Sie als landwirtschaftlicher Betrieb erhalten haben, bestimmte Grenzen nicht überscheiten („De-Minimis-Erklärung“). Die Europäischen Kommission hat die BEG nun als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Sie in den Förderanträgen keine Angaben zur EU-Beihilfe mehr eintragen müssen (u.a. ist auch bei Nichtwohngebäude keine De-Minimis-Erklärung mehr erforderlich). Zudem entfällt künftig in allen Fällen eine beihilferechtliche Prüfung und ist eine Kürzung der Förderung aus beihilferechtlichen Gründen ausgeschlossen.

De-minimis-Beihilfen sind die Unterstützung von Unternehmen mit EU-Mitteln, die eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Denn die Europäische Kommission nimmt an, dass geringe Zuwendungen den Handel und Wettbewerb innerhalb der EU Staaten nicht beeinträchtigen. Die Obergrenze beträgt 200.000 €, die ein gewerbliches Unternehmen innerhalb von drei Jahren erhalten kann. In der Landwirtschaft gilt allerdings nur eine Höchstgrenze von 20.000 € auch für drei Jahre. Mehr Infos finden sie hier.

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