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Düngeverordnung behindert Güllevergärung

Die neue Düngeverordnung sowie die AwSV könnten drastische Auswirkungen für die Biogasbranche haben, warnt der Fachverband Biogas. Daher sei eine praxisgerechte Auslegung der Inhalte gefragt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Düngeverordnung (DüV)sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) könnten drastische Auswirkungen für die Biogasbranche haben. Davor warnt der Fachverband Biogas und mahnt die Politik, beide Verordnungen praxisgerecht auszulegen.


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Am Freitag hat der Bundesrat beide Verordnungen verabschiedet. Zwar begrüßt der Fachverband Biogas den Abschluss der Verfahren nach jahrelangen Verhandlungen, weil die Anlagenbetreiber und -hersteller jetzt zumindest Klarheit über die kommenden Herausforderungen und Zeitabläufe haben.


Doch beide Verordnungen beinhalten Regelungen, die laut Fachverband nicht eindeutig sind oder zu kurz greifen. So könne beispielsweise die Definition der benötigten Lagerkapazität für die anfallenden Gärprodukte für Betreiber von Biogasanlagen hohe Investitionen nach sich ziehen.  „Die erforderliche Lagerkapazität sollte sich an den tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen orientieren und nicht auf die Rechtsform begrenzt werden“, fordert Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Dies könnte Biogasanlagen, die als eigenständige Gesellschaft vom landwirtschaftlichen Betrieb getrennt sind, zum Verhängnis werden.“


Praxisnah sei die Auslegung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, nach der die Flächen des zugehörigen Landwirtschaftsbetriebs sowie Pachtflächen und Flächen von Biomasselieferanten über Substratabnahmeverträge angerechnet werden können.



Die mit der AwSV nun bundeseinheitlichen Vorschriften zum Gewässerschutz greifen für Biogasanlagen im Wesentlichen bereits geltendes Länderrecht auf. Im Detail unzureichend geregelt seien aber die Schnittstellen von Biogaserzeugung mit der klassischen Landwirtschaft: Die Anforderungen an Biogasanlagen seien nicht identisch mit denen an so genannten JGS-Anlagen (JGS = Jauche, Gülle, Silagesickersaft). „Wenn für die Lagerung von unvergorener Gülle andere Regelungen gelten als für die Lagerung von vergorener Gülle, behindert das den Ausbau der Güllevergärung und die Integration von Biogasanlagen in überbetriebliche oder überregionale Nährstoffkonzepte“, fasst da Costa Gomez die Problematik zusammen.


Die Novellen von DüV und AwSV seien zwar aus Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich positiv zu beurteilen. Allerdings sei ein Teil insbesondere der düngerechtlichen Anforderungen mit ertragsorientiertem Pflanzenbau sowie der Unterscheidungen zwischen klassischer Landwirtschaft und Biogaserzeugung nicht vereinbar. Die neuen Regelungen im Düngerecht bedeuten für die Landwirtschaft, dass der Stickstoff- und Phosphorbedarf der angebauten Fruchtfolgen nicht mit den selbst erzeugten organischen Düngern gedeckt werden darf, sondern zusätzlich teurer und energieintensiv erzeugter Mineraldünger ausgebracht werden muss.


Der Verband fordert daher eine praxisgerechte Auslegung der Verordnungsinhalte durch die zuständigen Behörden.

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