Eine Photovoltaikanlage ist eigentlich dafür da, Strom ins Netz einzuspeisen. Wenn die Sonne jedoch einmal nicht scheint, kann es sein, dass Anlagenüberwachung, Wechselrichter und andere Komponenten minimale Mengen Strom verbrauchen. Allein für die Möglichkeit dieses Stromverbrauchs erheben Stromversorger eine Grundgebühr für den Zähler von rund 60 bis 100 € pro Jahr oder mehr. Selbst bei Wechsel zu einem Stromanbieter mit sehr geringen Grundgebühren kommt der Anlagenbesitzer kaum unter 40 € im Jahr, berichtet der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Bei einer üblichen Laufzeit einer EEG-Anlage sind das 800 €.
Musterklage gegen Grundversorger
Um diese Kosten führt ein Musterkläger ein Verfahren gegen einen Grundversorger in München. Der Musterkläger hatte seinen Grundversorgungsvertrag gekündigt und im Jahr 2017 Klage erhoben, weil er trotz nur gelegentlich auftretender, geringfügiger Zählerstände die vollen Grundgebühren des Grundversorgungstarifes zahlen sollte. Gegen das klageabweisende Urteil vom März 2018 hatte er im April Berufung zum Landgericht München I eingelegt. Das Gericht wies darauf hin, dass der Grundversorger den Stromverbrauch zu beweisen habe, also auch den Verbrauch seit einer Kündigung. Der Zähler hatte sich seitdem über etliche Monate nicht mehr weiterbewegt. Damit widersprach das Berufungsgericht der Meinung des Amtsgerichtes und wird nun Beweis erheben, ob die PV-Anlage des Klägers auf jeden Fall und unabhängig von der Messung laufend Strom entnimmt, wie der Grundversorger behauptet, und ob eine solche Stromentnahme, wenn sie gegeben wäre, durch die Synchronisierung mit dem Netz zum Zweck der Einspeisung erfolgt und daher auch mit einer Batterie nicht zu vermeiden wäre.
Solidarfonds sucht Unterstützer
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass zur Deckung der Kosten des Gutachtens und des weiteren Verfahrens weitere Unterstützung dringend nötig sei. Wer das Verfahren als Betroffener mit einem Beitrag von knapp 100 Euro unterstützen wolle, könne sich bei www.nullverbrauch.de anmelden und erhalte dann einen Rechnung über seinen Beitrag und umfangreiche Informationen. Wer einen höheren Beitrag zur Unterstützung beisteuern wolle, solle sich an die Adresse des Solidarfonds unter nullverbrauch@nuemann-siebert.com wenden. Auch Spenden über Vereine Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und Solarenergieförderverein Deutschland sind möglich. Spender sollen sich ebenfalls über die angegebene Email-Adresse mit dem Solidarfonds in Verbindung setzen.
Der „Solidarfonds Nullverbrauch“ ist eine Initiative der Kanzlei Nümann und Siebert und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland sowie der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Weitere Hintergrundinfos finden Sie unter www.sfv.de/artikel/solidarfonds_nullverbrauch.htm