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Klimaschutzgesetz: Verbände nehmen Bundesregierung in die Pflicht

Im Bundestag fand am 10. Juni die erste Lesung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes statt. Energie- und Biomasseverbände sehen noch massiven Änderungsbedarf.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Das ist der zentrale Inhalt des Entwurfs zum neuen Bundes-Klimaschutzgesetz, das der Bundestag am 10. Juni in erster Lesung beraten hat. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Neue Ziele im Blick

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Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss.

BEE fordert jetzt konkrete Maßnahmen

Anlässlich der ersten Lesung des novellierten Klimaschutzgesetzes im Bundestag fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) konkrete Maßnahmen, um das Erreichen der angepassten Klimaschutzziele zu ermöglichen. „Neue Ziele reichen nicht. Neben dem Klimaschutzgesetz gehört deshalb auch der kürzlich angekündigte Entwurf eines Klimasofortprogramms in den Bundestag“, fordert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Prioritär sei hier auf die Ausbauziele der erneuerbaren Energien einzugehen und Hemmnisse abzubauen.

„Der aktuelle Projektionsbericht der Bundesregierung zeigt überdeutlich, dass ein wesentlicher Teil der notwendigen Treibhausgas-Minderung durch den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Basis des EEG erfolgt ist. Aus diesem Grund sind die bisher im EEG 2021 festgelegten Ausbaupfade deutlich nach oben zu korrigieren sowie Hürden, die dem Ausbau im Gesetz entgegenstehen, abzubauen und durch konkrete Maßnahmen im Planungs- und Genehmigungsrecht zu flankieren“, sagt Peter.

Zudem sei der Strommarkt nach den Bedürfnissen der erneuerbaren Energien auszurichten und eine Reform der Abgaben und Umlagen vorzunehmen, die einerseits Verbraucher entlaste und andererseits Anreize für ein flexibles Verhalten am Strommarkt sowie die Sektorenkopplung setze.

Ziele aus Sicht der Holzwirtschaft nicht zu erreichen

Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) soll laut Novellierung in Summe nun 45 Mio. Tonnen Treibhausgase bis 2030 kompensieren. In einer Stellungnahme verwies bereits der Bundesrat auf die unrealistische Zielsetzung. Seitens der Holzwirtschaft sind diese auch bei besonderen Anstrengungen nicht realisierbar. „Die Vorgaben verkennen die Umbaunotwendigkeit der Wälder und die Bedrohung durch zunehmende Waldschäden, hier bedarf es einer dingenden Anpassung,“ kommentiert Lukas Freise, AGR Geschäftsführer.

Nur durch weitreichende Nutzungsverbote größerer Waldflächen könnten die vorgeschlagenen Ziele erreicht werden. Dies ist aus Sicht der AG Rohholz kein aktiver Klimaschutz und steht zudem im Widerspruch zu weiteren klimaschutzpolitischen Maßnahmen wie dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung.

Ein weiterer Fokus sollte die Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit sein, um diesen für langlebige Holzprodukte, etwa im Bau, nutzen zu können. Denn Holzprodukte speichern klimaschädlichen Kohlenstoff über die gesamte Nutzungsdauer. Dazu kommt die Substitutionsleistung, also die Einsparung von Treibhausgasen durch den Ersatz energieintensiverer Materialien mit Holz. „Diese ist bisher im KSG nicht berücksichtigt, bildet jedoch einen Grundpfeiler des aktiven Klimaschutzes,“ so Freise.

Aus Sicht der AG Rohholz sollte deshalb Anreize zur aktiven Waldbewirtschaftung und Mehrung geschaffen werden. Künftige Honorierungen von Ökosystemdienstleistungen sollten unbedingt an die Waldbewirtschaftung und Holzbereitstellung gekoppelt sein.

Schulze verteidigt CO₂-Bepreisung

BundesumweltministerinSvenja Schulze (SPD)hat die im neuen Klimaschutzgesetz verankerte CO2-Bepreisung verteidigt. Mit den gesetzlichen Regelungen beabsichtige man, eine "Lenkungswirkung" zu entfalten. "Ein CO2-Preis soll ja nicht Einnahmen für den Staat generieren, sondern er soll bewirken, dass Leute ihr Verhalten ändern, dass sie ein E-Auto anschaffen, dass sie die alte Heizung rausschmeißen." Es müsse daher einen verlässlichen Preispfad geben. Eine kurzfristige Erhöhung belaste die Menschen mit kleineren Einkommen.

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