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Öffentliche Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung

Um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geht es am kommenden Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

Lesezeit: 2 Minuten

Um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes geht es am kommenden Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Elf Sachverständige von Unternehmen und Verbänden nehmen dann Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Koalition die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbessern will. Der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2020 25 % erreichen.


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Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem Entwurf. Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.



KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Mio. Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Mio. Euro pro Jahr. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Mio. Euro verringert und sei 2009 auf 386 Mio. Euro gesunken.



Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 % an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 % nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 %-Ziels beizutragen“. (ad)



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