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Strompreisbremsengesetz: „Reparatur“ schafft neue Probleme für Biogasanlagen

Mit dem Entwurf behindert die Bundesregierung erneut die Bioenergie. So sollen Vor-Ort-BHKW und Satellitenstandorte wieder zusammengefasst werden. Die Branche reagiert mit Unverständnis.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) statt, die wesentliche Mängel des erst kürzlich erlassenen Mechanismus zur Abschöpfung von Strommarkterlösen ausräumen soll.

Zusammenfassung von BHKW-Standorten

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Der eingereichte Entwurf der Bundesregierung beeinflusst ebenfalls die Abschöpfung von Bioenergieanlagen. „Die eigentlich als Reparatur gedachte Novelle des StromPBG schafft für die Bioenergie leider mehr neue Probleme, als bestehende zu lösen. Zum einen ist die teilweise Wiedereinführung der Zusammenfassungsregelung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW vollkommen unverständlich“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Nachdem diese Regelung bei der Ausarbeitung der Strompreisbremse auf expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen gestrichen wurde, soll sie nun wieder für Anlagen gelten, die nach dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Dies ist laut Rostek ein klarer Verstoß gegen den Wunsch des Gesetzgebers.

Nur Altholz profitiert

Zum anderen ist es nicht verständlich, warum der Geltungsbereich des Sicherheitszuschlages für Holzenergieanlagen nur bei Altholz gelten soll, andere holzartige Brennstoffe, die ebenfalls von hohen Preissteigerungen betroffen sind, jedoch außen vor lässt. Bei zu gering bemessenen Sicherheitszuschlägen können die hohen Kosten für Brennstoffe nicht mehr durch Erlöse auf dem Strommarkt gedeckt werden. Die Ausweitung des erhöhten Sicherheitszuschlags ist deshalb dringend nötig.

Nicht aus Fehlern gelernt

Grundsätzlich haben die Bioenergieverbände seit dem Beschluss des StromPBG die Auswirkungen des Gesetzes kritisch begleitet. Der unter hohem Zeitdruck eingeführte Abschöpfungsmechanismus war nicht nur äußerst komplex, sondern hat zudem insbesondere in der Bioenergiebranche neben großer Verunsicherung auch für Marktverwerfungen gesorgt. „Gleichzeitig sind die Einnahmen durch die eingeführte Erlösobergrenze weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Hinter die Frage des Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen der Abschöpfung muss daher aus Bioenergiesicht mindestens ein großes Fragezeichen gestellt werden“, sagt Rostek. Nur konsequent sei deshalb die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die Abschöpfung bis zum 30. Juni 2023 zu befristen.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat zu diesen und weiteren Punkten eine Stellungnahme erarbeitet und auf der Webseite HBB veröffentlicht.

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