Nicht wenige Landwirte in Bayern, Ostdeutschland und Niedersachsen fragen sich derzeit: Wohin mit dem Grasschnitt der vom Jahrhundert-Hochwasser überfluteten Flächen? Denn oftmals ist der Aufwuchs so stark versandet und verschmutzt, dass er nicht mehr verfüttert werden kann.
Biogas als Alternative
Eine Alternative: Das Material in Biogasanlagen verstromen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen – sofern die Fermenter dafür die technischen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings gibt es auch einige Risiken, die der Anlagenbetreiber bedenken sollte. „Wenn sich beispielsweise Öl oder menschliche Fäkalien auf der Fläche abgelagert haben, kann der Aufwuchs vor dem Gesetz als Abfall gelten, der nur unter bestimmten Voraussetzungen vergoren werden darf“, warnt Andrea Horbelt vom Fachverband Biogas vor allzu sorglosem Umgang mit dem Material. In solchen Fällen greift nämlich die Bioabfallverordnung. Und danach dürfen Bioabfälle nur in Kraftwerken zum Zuge kommen, die dafür auch vom Landkreis genehmigt wurden. Außerdem muss der Betreiber die Substrate dann unter anderem für eine bestimmte Zeit erhitzen, bevor er sie in die Fermenter füllt.
Vorsicht bei Bioabfall
Gleiches gilt für diejenigen, die Lebensmittel aus überfluteten Lagerhallen vergären wollen. Auch dieses unterliegt der Bioabfallverordnung. Im Zweifel sollten solche Partien daher nicht in typisch landwirtschaftlichen, sondern in Abfall-Vergärungsanlagen verstromt werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt der Fachverband außerdem: "Erkundigen Sie sich bei der zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstelle, was Sie zu beachten haben." Denn die rechtliche Situation sei nach wie vor nicht ganz klar. Der Fachverband sieht vor allem die Behörden vor diesem Hintergrund in der Pflicht. Die Landwirte und Biogaserzeuger bräuchten eindeutige Vorgaben, damit sie sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen müssten und überflutete Futtermittel noch sinnvoll genutzt werden könnten.
Nawaro-Bonus in Gefahr
Betreiber von Nawaro-Anlage sollten sich im Übrigen rechtlich ebenso absichern, wenn sie beispielsweise nicht mehr „vermarktungsfähiges“ Getreide in die Fermenter füllen. Denn deren Einsatz kann mit dem „Sinn und Zweck“ des Nawaro-Bonus im Widerspruch stehen und dazu führen, dass die Zusatzvergütung vom Netzbetreiber endgültig gestrichen wird. Diethard Rolink