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Koblenz

Urteil: „Verschandelung der Landschaft“ kein Grund für Windkraftblockade

Windkraftgegner wollten gerichtlich durchsetzen, dass das Argument einer befürchteten „Verschandelung der Landschaft durch Windräder“ den Bau einer Windkraftanlage verhindern kann.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte einen Antrag für ursprünglich vier Windräder im Januar 2015 abgelehnt. Der Kreis befürchtete eine Verschandelung der Landschaft durch die weithin sichtbaren Anlagen, weil der Standort in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal sein sollte.

Dagegen ging der Hersteller vor Gericht und verlor zunächst vor dem Verwaltungsgericht. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bekam er nun recht, berichtet der SWR. Die Entscheidung, die erst jetzt bekannt wurde, soll schon am 6. Juli gefallen sein.

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Zwar sei das Obere Mittelrheintal eine besonders schutzwürdige Landschaft. Eine Verunstaltung sei durch die beantragten Windräder aber nicht zu befürchten, urteilten die Richter. Der Landkreis müsse daher prüfen, ob es noch andere Gründe gebe, die gegen die Anlagen sprächen.

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