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Verbände weisen Kritik zurück: „Kleinwasserkraft ist wichtig“

Naturschutzorganisationen bezeichnen in einem offenen Brief kleine Wasserkraftwerke als fischschädlich und überflüssig. Die Branche weist die Vorwürfe als unbegründet zurück.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit großer Sorge betrachten verschiedene Naturschutzorganisationen den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001). Er betrifft auch Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz im Bereich der kleinen Wasserkraft. Der Gesetzentwurf ist nach Überzeugung des BUND, des NABU, des WWF und sechs weiteren Organisationen naturschutzfachlich unverantwortlich und europarechtswidrig, weil der Neubau und die Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen gravierende Auswirkungen auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie hätte und zu einer erheblichen Gefährdung der letzten frei fließenden Flussabschnitte beitragen würde, heißt es in einem offenen Brief an die Bundesregierung.

"Hoffnungslos veraltete Anlagen"

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Die meisten der rund 7400 Anlagen der kleinen Wasserkraft seien aus umweltfachlicher Sicht hoffnungslos veraltet und mit vertretbarem Aufwand kaum zu modernisieren. Für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie sowie der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie sei an vielen Standorten eher ein Rückbau anstatt eines erleichterten Genehmigungsverfahrens erforderlich. Modernisierungen würden von den Betreibern in der Regel nur mit einhergehenden Kapazitätssteigerungen in Angriff genommen. Damit würde den Flüssen in Zukunft noch mehr Fließenergie entzogen, welche sie schon heute dringend für die natürlichen Selbsterhaltungsprozesse benötigen.

BDW: "Genehmigungsverfahren dauern zehn Jahre"

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) weist die Kritik zurück, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die letzten frei fließenden Flussabschnitte in Deutschland durch Neubauten und Modernisierungen kleiner Wasserkraftwerke gefährdet seien.

Sinn des neuen Paragraphen 11a WHG, auf den sich die Verbände im ersten Absatz ihres Briefs beziehen, ist es, lediglich EU-Vorgaben umzusetzen und die derzeit bis zu zehn Jahren dauernden Genehmigungsverfahren von Wasserkraftanlagen zu straffen. „Es bedeutet in keiner Weise, dass umweltschutzrechtliche Vorgaben ausgehebelt oder weniger streng angewendet werden sollen“, betont BDW-Präsident Hans-Peter Lang. „Die Sorge, dass unverbaute Flüsse dadurch leiden werden, ist völlig unbegründet.“ Vielmehr begrüßt der BDW, dass der Gesetzgeber und die Politiker richtigerweise erkannt haben, dass unsäglich lange Genehmigungsverfahren keinem Antragsteller zugemutet werden könnten und künftig behördliche Entscheidungsprozesse effizienter ablaufen sollten.

Neubau kaum möglich

Der Neubau von Wasserkraftanlagen nur zur Stromgewinnung in frei fließenden Gewässern ist ohnehin durch hohe naturschutzrechtliche Standards, die eingehalten werden müssen, kaum möglich. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht auch keine Förderung dafür vor.

Aufgrund ihrer Konstanz und ihrem Beitrag zur Netzstabilität sei die Wasserkraft ein wichtiger Bestandteil des Umbaus der Energieversorgung und damit des Klimaschutzes. De facto werde der weitere Ausbau der Wasserkraft unter anderem durch gesetzliche Verbote aus dem Wasserrecht jedoch erheblich gebremst.

Neben der beabsichtigten Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sei es daher auch nötig, dass die Genehmigungsbehörden die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz bei ihren Abwägungsprozessen und Ermessensentscheidungen vermehrt berücksichtigen.

Bestehende Querbauwerke nutzen

Es sei nicht das Ziel, neue Anlagen in frei fließenden Gewässern zu bauen. „Vielmehr muss das Bestreben sein, schon bestehende Querbauwerke für die klimaschonende Stromerzeugung aus Wasserkraft zu nutzen“, fordert Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Nordrhein-Westfalen. Bei Querbauwerken, die der Gewässerregulierung oder dem Hochwasserschutz dienen und daher nicht zurückgebaut werden können, könne die Wasserkraft sogar für Durchgängigkeit sorgen, die Ökologie aufwerten und die öffentliche Hand entlasten.

Die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Deutschen Wasserhaushaltsgesetz sei dringend geboten und notwendig und soll für die Wasserkraft als auch für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme gleichermaßen gelten.

Youtube-Video erklärt Wasserkraft

Passend dazu ist das Erklärvideo vom „regenerativ informations- und organisations-service“. Der 17-minütige Youtube-Film erklärt, wie sich Wasserkraft naturverträglich nutzen lässt und warum international anerkannte Wissenschaftler wie Ernst Ulrich von Weizsäcker Wasserkraft-Staubereiche als "wunderbare Biotope" bezeichnen.

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