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Windradbetreiber müssen neuen Leitfaden Artenschutz NRW beachten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat den neuen Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ vorgestellt. Vertretern der Windbranche begrüßen das.

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Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hat den neuen Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ vorgestellt. Vertretern der Windbranche begrüßen das.


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Klaus Schulze Langenhorst, Vorsitzender des Landesverbandes NRW des Bundesverbandes Windenergie (BWE NRW), zeigt sich erleichtert: „Die Landesregierung legt mit dem Leitfaden endlich konkrete Leitplanken für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen fest.“ Schulze Langenhorst sieht in den Vorgaben des Ministeriums eine vernünftige Grundlage: „Die landesweit gültigen Standards geben unserer Branche Planungssicherheit, so dass der noch schleppende Ausbau der Windenergie weiter vorangetrieben werden kann.“

 

Kritisch sieht er die hohen Untersuchungsanforderungen. Der geforderte Untersuchungsumfang stehe teilweise in keinem Verhältnis zu den Erkenntnissen, die daraus gewonnen werden. Damit würden Projekte unnötig verteuert und verzögert. Ferner weist Schulze Langenhorst darauf hin, dass Windenergie und Artenschutz deutlich verträglicher seien als immer wieder befürchtet: „Der Ausbau der Windenergie ist aufgrund des Klimaschutzes auch indirekter Artenschutz. Daher hätte ich mir von der Landesregierung ein mutigeres Vorgehen gewünscht.“ Für ihn sei klar, dass der Artenschutz beachtet werden müsse. Aber mit Augenmaß, wie er betonte.

 

Dennoch sieht Schulze Langenhorst in dem neuen Leitfaden eine deutliche Verbesserung: „Artenschützer und Windenergieplaner wissen nun, wonach sie sich zu richten haben.“ Erste Reaktionen von Behörden und Gutachtern zeigten aber, dass der weitere Informationsbedarf hoch sei, insbesondere hinsichtlich der praktischen Auslegung des Leitfadens: „Das Ministerium muss nicht nur die Handlungsempfehlungen zügig an die Behörden und Fachplaner weitergeben, sondern diese auch entsprechend erklären“.


Die Fachleute in Düsseldorf hätten sich schon jetzt auf den zu erwartenden, enormen Klärungsbedarf einzustellen: „Die Arbeit des Ministeriums ist mit der Veröffentlichung des Leitfadens also noch lange nicht vorbei, vielmehr befinden sich die Verantwortlichen mittendrin“, appelliert der Vorsitzende des BWE NRW an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.  (ad)


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