Laut Bundesverwaltungsgericht ist das Töten männlicher Küken aus Legelinien weiterhin solange zulässig bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen. Gleichzeitig hat das Gericht festgestellt, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen kein vernünftiger Grund entsprechend des Tierschutzgesetzes für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien sei.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz begrüßt diese Feststellung und damit den Ausstieg aus der Kükentötung, bedauert aber, dass dafür kein konkretes Datum vorgegeben wird. Die Vereinigung fordert einen zügigen, schrittweisen, rechtlich bindenden Ausstieg bis Anfang 2023, verbunden mit der vermehrten Ausrichtung auf Zweinutzungshühner – im Gegensatz zu der heute üblichen Trennung von Legehennen und Masttieren.
Um das Kükentöten zu vermeiden, haben einige Landwirte bereits mit einer Übergangslösung reagiert: Trotz der geringen Mastleistung werden die männlichen Küken der Legerassen mitaufgezogen, finanziert wird dies über einen Aufschlag von 2-4 Cent auf den Eierpreis.
Die TVT präferiert allerdings den vermehrten Einsatz von Zweinutzungshühnern, der bereits auch von einigen Landwirten praktiziert wird. „Die Geschlechtsbestimmung im Hühnerei ist, ebenso wie die Aufzucht von Hähnen der Legehühner samt Quersubventionierung durch den Eierpreis hilfreich, um die Tötung der männlichen Küken überflüssig zu machen. Das Zweinutzungshuhn ist aber ein gangbarer Weg, der darüber hinaus die zusätzlich bestehenden Probleme in der Mast- und Legehuhnhaltung übergreifend angeht. Diese nationale Umstellung muss selbstverständlich mit einer Aufklärungskampagne gekoppelt werden, die das Ziel haben muss, dass der Verbraucher die dann etwas teureren deutschen Geflügelprodukte mit einem ethischen Mehrwert bevorzugt.“, so Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
Da das Gericht den Ausstieg aus der Tötung zeitlich nicht fixiert hat, fordert die TVT hierfür verbindliche Daten und legt ein dreijähriges Ausstiegskonzept vor, wie schrittweise ab 2020 die Anzahl von getöteten Hahnenküken reduziert und schließlich bis 2023 beendet werden kann.