H5N8
Geflügelpest: Stallpflicht im Main-Tauber-Kreis
Nach dem Nachweis des Geflügelpestvirus im Kreis Würzburg erlässt der benachbarte Main-Tauber-Kreis mittels Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht.
Im Landkreis Würzburg wurde am Donnerstag ein Verdacht auf Geflügelpest amtlich bestätigt. Es handelt sich um die hochinfektiöse Variante H5N8 des Geflügelpestvirus, das beim Geflügel tödliche verlaufende Infektionen verursachen kann.
Um den Ausbruchsbetrieb in Bayern wurde nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen und die Hausgeflügelbestände zu schützen. Vom Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist teilweise auch der südliche Main-Tauber-Kreis betroffen.
Unabhängig von der Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets wurde für das Gebiet des Main-Tauber-Kreises eine kreisweite Aufstallung (Stallpflicht) ebenfalls mittels Allgemeinverfügung erlassen. Alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis sind aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen für ihren Betrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.