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Eiche weiter schützen

Baden-Württemberg stellt Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen vor

Das neue Wildverbiss-Gutachten aus BW zeigt positive Ergebnisse bei Nadelholzarten. Eine Eichenverjüngung ist weiter nur mit Schutz möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landes-Jagdbeirat Baden-Württemberg hat am Mittwoch das Gutachten zum Wildverbiss an Waldbäumen vorgestellt. Die landesweite Auswertung belege, dass eine natürliche Verjüngung der meisten Baumarten in der überwiegenden Zahl der baden-württembergischen Jagdreviere möglich ist und nicht durch Rehwildverbiss gefährdet sei. Allerdings stelle sich die Situation bei der Eiche kritisch dar, so Agrarminister Peter Hauk.

Als wärmeliebende, weniger trockenheitsempfindliche und außerdem im Hinblick auf die Biodiversität sehr wertvolle Baumart sei die Eiche eine der wichtigsten Zukunftsbaumarten. Dass rund 85 % der Eichenverjüngungen einer starken oder mittelstaken Verbissintensität durch Rehwild ausgesetzt sind, zwinge zum Handeln.

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„Aus Revieren, in denen die Eichenverjüngung gelingt, lassen sich Wege zum Erfolg ableiten“, unterstrich Hauk. „Es zeigt sich, dass Grundeigentümer als Verpächter der Jagdreviere die jagdlichen und waldbaulichen Ziele in ihren Wäldern mit den Jägern besser abstimmen müssen“ betonte der CDU-Politiker. Dazu habe das Ministerium Runde Tische Waldumbau und Jagd initiiert, die Lösungsstrategien hierfür entwickeln. Darüber hinaus würden derzeit im Wildtierportal Baden-Württemberg auch digitale Werkzeuge zur besseren Abstimmung von waldbaulichen Verjüngungszielen und Rehwildbejagung entwickelt werden.

Mit diesen Ergebnissen hätten sich die in den landesweiten Auswertungen der Forstlichen Gutachten von 2009 und 2012 festgestellten Trends auch 2015 fortgesetzt. Die Erhebungsjahre 2009, 2012 und 2015 würden sich hinsichtlich der festgestellten Verbissintensität und der Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden können, nicht grundlegend unterscheiden. Fortschritte sollen hier durch einen intensiveren Dialog zwischen den Grundbesitzern als jagdrechtsinhabenden Personen und den Jägern erzielt werden.

Weitere wesentliche Ergebnisse der zentralen Auswertung der Gutachten des Erhebungsjahrs 2021 sind:

  • Die in den landesweiten Auswertungen der Forstlichen Gutachten seit 2009 festgestellten Trends haben sich auch 2021 fortgesetzt. Die letzten fünf Erhebungen würden sich hinsichtlich der festgestellten Verbissintensität und der Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden können, nicht grundlegend unterscheiden.
  • Bezogen auf einzelne Jagdreviere werden deutliche Veränderungen der Verbissintensität festgestellt. Diese Dynamik belegt, dass die Verbissintensität lokal nicht als unveränderbar hingenommen werden muss, auch wenn landesweit nur geringfügige Veränderungen erreicht wurden.
  • Mit Ausnahme der Tanne werden die waldbaulichen Ziele bei den in Baden-Württemberg verbreiteten Nadelbaumarten in aller Regel nicht durch Rehwildverbiss gefährdet. Auch die Buche wird in Baden-Württemberg nur in Ausnahmenfällen von Rehwild so stark verbissen, dass die natürliche Verjüngung nicht ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. Die übrigen heimischen Laubbaumarten sind hingegen tendenziell stärker von Verbiss betroffen als die Nadelbaumarten.
  • Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens belegen (weiterhin) geringere Beeinträchtigungen durch Wildverbiss und gleichzeitig bessere Voraussetzungen für das Erreichen der waldbaulichen Verjüngungsziele in der staatlichen Regiejagd.
  • Anhand der landesweiten Auswertung der Forstlichen Gutachten lassen sich Regionen identifizieren, in denen das Erreichen waldbaulicher Verjüngungsziele anhaltend für bestimmte Baumarten schwierig ist. Diese liegen bei Eiche in Rheinebene und im Norden bis Nordosten des Landes und bei Tanne im Wesentlichen im Bereich der Ostabflachung des Schwarzwaldes.

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