Das neue im Februar in Kraft getretene Waffengesetz sieht vor, dass die Untere Jagdbehörde bei einer Jagdscheinverlängerung beim Verfassungsschutz anfragen muss, ob die Person zuverlässig ist und ob extremistische Tendenzen vorliegen. Die Behörden wurden davon wie berichtet kalt erwischt, es gab gar keine Kommunikationswege, um das routinemäßig abzufragen. Daraufhin hatten einige Länder die Jagdscheinverlängerung vorerst ausgesetzt.
Doch nicht nur die Kreise sind in diesem Punkt überfordert, auch der Verfassungsschutz selbst hat gar kein Personal für derartige Auskünfte vorgesehen, berichtet der NDR. Allein in Niedersachsen gibt es 60.000 Jäger, die nach und nach ihre Jagdscheine verlängern. Bei aktuell 30.000 Anfragen dieser Art sei der Verfassungsschutz überfordert, räumte das Innenministerium in Hannover laut dem Sender ein.
Vorübergehend müssten die Antragsteller selbst schriftlich bestätigen, dass es beim Verfassungsschutz keine Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit gibt. Später werde man das auf Richtigkeit überprüfen, heißt es weiter. Im Vordergrund stehe, dass die Jäger weiter jagen dürfen und Jagdberechtigungen sowie Jagdpachten nicht erlöschen.
Im Herbst soll es dann eine elektronische EDV-Lösung geben, so das Ministerium. Bis dahin werden die Daten von den Jagdbehörden an den niedersächsischen Verfassungsschutz geschickt, der diese nach Erfassung an das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterleitet. Auch der Rückweg geht über mehrere Stellen.
Spott kommt unterdessen von den Grünen, die die Überarbeitung des Waffengesetzes ohne entsprechende Infrastruktur-Anpassungen in den Behörden als „peinlich“ und „gefährlich“ bezeichnen.