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NRW/Hessen

Forstleute warnen vor steigender Waldbrandgefahr

Mehrere Bundesländer warnen vor hoher Waldbrandgefahr. NRW hat die Strafen für das Feuermachen im Wald auf bis zu 5.000 € und für Rauchen im Wald auf 150 € angehoben.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Blick auf die steigenden Temperaturen warnen das Umweltministerium und der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen sowie das hessische Umweltministerium vor zunehmender Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen.

Laut Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes ist am kommenden Samstag, 18. Juni 2022, verbreitet mit einer mittleren, regional sogar mit hoher Waldbrandgefahr zu rechnen. Lokal, so warnen die Forstleute, könne die Gefahr zum Beispiel an warmen Südhängen mit trockenem Brandmaterial auch schnell sehr groß werden.

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Besonders gefährdet sind zudem die Fichten-Schadflächen, auf denen Stürme, Trockenheit und Borkenkäferbefall zu einer Zunahme von trockenen Holzresten geführt haben. Allein im Jahr 2021 hat der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 79 Brände registriert, die eine Waldfläche von knapp 5,8 ha zerstört haben. Die meisten Brände werden durch Menschen verursacht.

Das Umweltministerium und Wald und Holz Nordrhein-Westfalen rufen daher zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Hierzu gehöre die Beachtung des Rauchverbots im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober.

Höhere Strafen in NRW

Zur Waldbrandvorsorge hat das Umweltministerium von NRW die Bußgeldempfehlungen im neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5.000 € (bisher bis 1.020 €) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 € (bisher 80 €) empfohlen. Zudem sind Waldwege und Zufahrten dringend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Fahrzeuge sollten nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, damit heiße Fahrzeugteile kein Gras entzünden.

Hinweise für Hessen

Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden, informiert das hessische Umweltministerium. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Seit Beginn des Jahres kam es zu etwa 35 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 5 ha.

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