Die Jäger können trotz Coronakrise weiterhin Wildschweine erlegen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland zu verhindern. „Einzeln dürfen die Jäger nach wie vor zur Jagd gehen“, sagt Matthias Schannwell, Geschäftsführer vom Landesjagdverband Brandenburg. Die Jagd gelte als triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Dabei müssen die Jäger aber die gültigen Hygieneregeln in den Bundesländern befolgen.
Problematisch sei es jedoch derzeit, so Schannwell, das Wildbret zu vermarkten. „Der Verkauf an die Gastronomie fällt weg. Dadurch ist der Preis für Wildschweinfleisch in Brandenburg von 2,50 € auf 50 ct/kg gesunken“, bedauert er. Bleiben aber die Jäger auf ihrem Fleisch sitzen, werden sie auch nicht mehr so viel schießen, ist er sich sicher.
Wer ein Jagdrevier in einem anderen Bundesland gepachtet hat, hat in einigen Bundesländern ebenfalls Probleme. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Einwohner anderer Bundesländer ohne triftigen Grund nicht übernachten. Die Jagd zählt nicht dazu. „Mein Revier in Mecklenburg-Vorpommern suche ich daher aktuell nicht auf“, sagt Schannwell. Befreundete Jäger aus der Region vertreten ihn. Ansonsten wäre es schwierig.
Der frisch gelegte Mais ist ein gefundenes Fressen für die Wildschweine. Wer für den Wildschaden aufkommt, weil ein Revierinhaber wegen den Corona-Beschränkungen nicht jagen kann, ist nämlich unklar“ - Matthias Schannwell