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Waldschäden/Borkenkäfer

Sachsen beschließt Sonderregelung: Schnell raus mit dem Käferholz

Sachsen hat eine Reihe von Erleichterungen für Landwirte und Waldbesitzer beschlossen, um das Käferholz schnell aus dem Wald zu bekommen. Wir sagen Ihnen, was Betroffene jetzt ausnahmsweise dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsen hat für seine Waldbesitzer, Forst- und Holztransportunternehmen in dieser Woche eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Aufbereitung und den Abtransport des von Borkenkäfern geschädigten Holzes beschleunigen sollen.

So dürfen die betroffenen Betriebe ohne gesonderten Antrag Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes in Anspruch nehmen, die Waldarbeit auch an Sonn- und Feiertagen zulassen.

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Bis zum 31. Oktober 2019 gelten Ausnahmeregelungen für erforderliche Transporte. Die Begrenzung des Gesamtgewichtes der Fahrzeuge, die für den Holztransport genutzt werden, wurde auf 44 Tonnen erhöht. Ziel ist, diese Regelung bis Ende Februar 2020 zu verlängern.

Landwirte, die mit ihren Maschinen oder Fahrzeugen bei der Borkenkäferbekämpfung helfen, dürfen dazu auch Maschinen einsetzen, für die sie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen (Grünes Kennzeichen).

Auch die Bundeswehr wird bei der Bekämpfung des Borkenkäfers zum Einsatz kommen. Mit dem Landeskommando Sachsen laufen derzeit Abstimmungen zu diesem Einsatz. Mit der Bitte um eine solche Hilfe hatte sich Umweltminister Thomas Schmidt auch an Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gewandt.

Zudem wurden kurzfristig 29 zusätzliche Stellen beim Staatsbetrieb Sachsenforst geschaffen. Mithilfe der zusätzlichen Kräfte wird die Borkenbekämpfung des Staatsbetriebes Sachsenforst nochmals ausgeweitet. So werde die Beseitigung der Schadholzmengen weiter beschleunigt und die Wiederaufforstung der entstandenen Kahlflächen sowohl beim Staatsbetrieb Sachsenforst als auch bei anderen Waldbesitzern noch besser unterstützt, ist sich der Umweltminister sicher.

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