Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Leserfrage

Pachtfläche verkauft: Welchen Nachweis muss der neue Eigentümer erbringen?

Mein Verpächter hat eine Fläche verkauft. Der Pachtvertrag war ausgelaufen. Der neue Eigentümer will die Fläche nun selbst bewirtschaften und hat den Pachtvertrag gekündigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Mein Verpächter hat eine Fläche verkauft. Der Pachtvertrag war ausgelaufen, der alte Verpächter und ich haben diesen immer stillschweigend verlängert. Der neue Eigentümer will die Fläche nun selbst bewirtschaften und hat den Pachtvertrag gekündigt.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

1. Muss der neue Eigentümer mir einen Eigentumsnachweis vorlegen, bevor er den Pachtvertrag kündigt? Wenn ja, wie muss der Nachweis aussehen?

2. Hätte ich als Pächter ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Fläche gehabt? Im Pachtvertrag stand kein explizites Vorkaufsrecht.

Antwort:

1. Der Eigentümer muss für die Kündigung zunächst keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Wenn Sie ihm aber nicht glauben, können Sie einen Nachweis in Form eines Grundbucheintrags verlangen. Diesen sollten Sie schriftlich anfordern, damit Sie die Aufforderung beweisen können. Wenn er den Nachweis nicht erbringt, können Sie sich gegen die Kündigung wehren – im Notfall mit einer Klage. Sie müssen die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen, auch wenn der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits im Grundbuch eingetragen war. Denn Sie hatten Ihn ja vorher aufgefordert, den Eigentumsnachweis zu zeigen.

2. Für Sie als Pächter gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein solches hätten Sie mit dem vorherigen Verpächter im Pachtvertrag vereinbaren müssen.

RA Dr. Boris Lau, Dr. Lau und Backhaus, Groß Grönau

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.