Betriebliche Fahrten mit einem privaten Pkw können Sie abrechnen. Beispiel: Landwirt Müller nutzt den privaten Pkw seiner Ehefrau für den Besuch der Agritechnica. Für die Fahrt macht Müller eine Betriebsausgabe geltend: Bei 350 km à 0,30 € bringt er 105 € als Ausgabe in die Buchführung ein.
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