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BGH-Urteil: Kein Land für ortsfremden Landwirt

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirt zu sein reicht allein nicht immer aus, um beim Landkauf eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu erhalten. Diese Erfahrung machte ein bayerischer Landwirt, der 2,7 ha in Mecklenburg-Vorpommern kaufen wollte. Der Kauf wurde nicht genehmigt, das Siedlungsunternehmen übte das Vorkaufsrecht aus und letztendlich erhielt ein Nebenerwerbslandwirt vor Ort die Fläche.


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Dagegen wollte sich der ortsfremde Landwirt wehren und beschritt den Rechtsweg. Das Oberlandesgericht Rostock stellte sich zunächst auf seine Seite: Es könne angesichts von Lohnunternehmern und moderner Kommunikationsmittel nicht Aufgabe des Grundstückverkehrsgesetzes sein, ortsansässige Landwirte vor Konkurrenz zu schützen.


Doch der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil: Es sei erforderlich, dass der Grundstückserwerb im Zusammenhang mit dem vom Erwerber unterhaltenen landwirtschaft­lichen Betrieb stehe (Az: BLw 4/13).

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