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Dürfen Behörden die Haltung von Schweinen und Legehennen auf einer Hofstelle verbieten?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich halte 500 Mastschweine. Nun will ich in einem Stall neben den Schweinen 400 Legehennen einstallen (kein Mobilstall). Als ich die Umnutzung des Stalls beantragen wollte, hat die Behörde die Hühnerhaltung abgelehnt. Die Begründung: eine mögliche Salmonellenübertragung. Ist das rechtens?


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Ich halte 500 Mastschweine. Nun will ich in einem Stall neben den Schweinen 400 Legehennen einstallen (kein Mobilstall). Als ich die Umnutzung des Stalls beantragen wollte, hat die Behörde die Hühnerhaltung abgelehnt. Die Begründung: eine mögliche Salmonellenübertragung. Ist das rechtens?


Die Behörde darf die Haltung von Schweinen und Hühnern auf einem Hof nicht pauschal verbieten. Natürlich können sich zoonotische Erreger wie Salmonellen auch zwischen den Tierarten übertragen. Ein erhöhtes Risiko besteht aber nur, wenn Sie grundlegende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen missachten. Dann müsste die Behörde hier konkrete Anhaltspunkte nennen, um ein Haltungsverbot durchzusetzen.


Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit der Behörde auf. Versuchen Sie, einen Ortstermin gemeinsam mit dem Behördenvertreter und Ihrem Hoftierarzt auszumachen, der dann als Ihr Fürsprecher da ist.


Sollte es tatsächlich bauliche „Mängel“ geben, welche die Einhaltung der Hygienemaßnahmen schwer machen, könnten Sie mit Ihrem Tierarzt einen Hygieneplan erstellen. Die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung wäre vielleicht ein guter Kompromiss.Dr. Anja Rostalski, Tiergesundheitsdienst Bayern, Poing

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