Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Hochwasser Maisernte Agrarpolitik bei der Landtagswahl

topplus Aus dem Heft

Kein Bauverbot auf 25000 ha

Lesezeit: 1 Minuten

Weil die Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet ein absolutes Bauverbot festschrieb, durfte ein Landwirt keinen Hähnchenmaststall für 80000 Tiere bauen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg argumentierte er, dass die Verordnung die Landwirtschaft auf 25000 ha ohne ausreichenden sachlichen Grund massiv einschränke. Das sahen auch die Richter so: Einschränkungen müssten verhältnismäßig sein. Beim Landschaftsschutz solle vor allem der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten bleiben. Dass jegliche Bauten den Charakter des sehr großen Schutzgebietes veränderten, sodass ein absolutes Bauverbot gerechtfertigt sei, sei nicht nachvollziehbar (Az.: 4 KN 77/16).

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

simplePrivacyDisclaimer

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.