Wir hatten eine Cross Compliance Kontrolle. Dort hat der Kontrolleur unser Bestandsbuch bemängelt.
Sein Problem: Wir hätten unsere Elektrolytetränke aufschreiben müssen. Diese haben wir unseren Kälbern gegen den Durchfall gegeben. Zusätzlich behandelten wir sie noch mit Medikamenten. Unsere Tierärztin dagegen ist davon überzeugt, dass unsere Elektrolyte keine Arzneimittel sind und wir sie daher nicht im Bestandsbuch aufführen müssen. Was ist nun korrekt?
Bei Elektrolytetränken kann es sich um Arzneimittel handeln, die unter die Apothekenpflicht fallen. Arzneimittel sind Stoffe, die Krankheiten bei Menschen und Tieren heilen, lindern oder vorbeugen. In Deutschland herrscht grundsätzlich Apothekenpflicht für Arzneimittel. Bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln muss Ihr Tierarzt das Tier vorher behandeln. Korrekt ist, dass Sie die Arzneimittel, die der Tierarzt verschreibt und die Sie Ihren Tieren verabreichen, dokumentieren müssen. Das gilt für Tiere, die als Lebensmittel dienen, bzw. die Lebensmittel produzieren.
Es gibt auch Ausnahmen. Dann sind Arzneimittel frei verkäuflich. Diese dürfen auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden. Sie werden deshalb auch „apothekenfrei“ genannt. Andernfalls sind die Arzneimittel „apothekenpflichtig“.
RA Benjamin Kranepuhl, tiermedrecht, Münster