Alljährlich bekommen Riestersparer im Frühjahr ihren Zulagenbescheid. Nehmen Sie diesen genau unter die Lupe. Denn immer wieder kommt es vor, dass Zulagen, die in Vorjahren auf Ihr Konto gebucht wurden, aufgrund fehlender oder falscher Angaben wieder zurückgebucht werden. Sie können die Zulagen aber oft innerhalb eines Jahres zurückbekommen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Anbieter.
Zumindest alterskassenversicherte Landwirte müssen zusätzlich die jährlichen Zulagen beantragen. Denn die Zulagenstelle benötigt jedes Jahr die Angaben zum land- und forstwirtschaftlichen Einkommen und die LSV-Mitgliedsnummer, um die Zulagenberechtigung prüfen zu können.
Fehlen die entsprechenden Angaben, unterstellt die Zulagenstelle, dass keine Zulagenberechtigung vorliegt und bucht die beantragten Zulagen zurück. Ein Dauerzulagenauftrag, wie ihn gesetzlich rentenversicherte Riestersparer oft nutzen, ist für alterskassenversicherte Landwirte nicht möglich.
Überprüfen Sie außerdem die Höhe Ihres Eigenanteils. Denn um überhaupt Zulagen bekommen zu können, müssen Sie Ihren Mindesteigenanteil einzahlen. Für alterskassenversicherte Landwirte sind das 4 % des land- und forstwirtschaftlichen Einkommens aus dem Vorvorjahr.