Gute Nachrichten für Waldbesitzer: Sie dürfen die Einkünfte aus dem Verkauf von Kalamitätsholz in 2018 zusammenfassen und müssen dafür nur ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes zahlen. Das gilt sowohl für Holz, das dem Sturm Friederike, dem Borkenkäfer oder auch der Dürre zum Opfer gefallen ist. Einzige Bedingung: Der Schaden muss insgesamt mehr als das Doppelte des amtlich anerkannten Nutzungssatzes betragen.
Den Nutzungssatz ermittelt die Finanzverwaltung anhand des Forstbetriebswerkes. Forstbetriebe bis 50 ha, die über kein Forstbetriebswerk verfügen, setzen einen Nutzungssatz von 5 Festmeter ohne Rinde/ha an. Sie müssen die Kalamität im Übrigen immer vor der Aufarbeitung beim Finanzamt melden.
Dr. Richard Moser, Göttingen