Damit Hausfrauen und -männer bei Betriebsprüfungen als sozialversicherungsfrei anerkannt werden, reichte es in der Vergangenheit oft aus, dass die betreffenden Saisonkräfte auf dem Fragebogen zur Feststellung der Versicherungsfreiheit den Status „Hausmann/Hausfrau“ angekreuzten. Seit dem letzten Jahr ist die Prüfpraxis jedoch bundeseinheitlich geregelt und vielfach strenger geworden.
So wird bei Ehe- bzw. Lebenspartnern mit gleicher Adresse grundsätzlich ohne Weiteres nur einer als Hausfrau oder -mann anerkannt. Ledige Erwachsene müssen einen Nachweis erbringen, wer ihren Lebensunterhalt im Heimatland sichert. Dafür eignet sich eine Beschäftigungs- bzw. Verdienstbescheinigung, zu der auch eine deutsche Übersetzung vorliegen muss. Marion v. Chamier, WLAV Münster
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Damit Hausfrauen und -männer bei Betriebsprüfungen als sozialversicherungsfrei anerkannt werden, reichte es in der Vergangenheit oft aus, dass die betreffenden Saisonkräfte auf dem Fragebogen zur Feststellung der Versicherungsfreiheit den Status „Hausmann/Hausfrau“ angekreuzten. Seit dem letzten Jahr ist die Prüfpraxis jedoch bundeseinheitlich geregelt und vielfach strenger geworden.
So wird bei Ehe- bzw. Lebenspartnern mit gleicher Adresse grundsätzlich ohne Weiteres nur einer als Hausfrau oder -mann anerkannt. Ledige Erwachsene müssen einen Nachweis erbringen, wer ihren Lebensunterhalt im Heimatland sichert. Dafür eignet sich eine Beschäftigungs- bzw. Verdienstbescheinigung, zu der auch eine deutsche Übersetzung vorliegen muss. Marion v. Chamier, WLAV Münster