Ab dem 1. Juli 2019 steigt der Kinderzuschlag, mit dem Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden sollen, von bislang 170 auf 185 € pro Kind und Monat. Das eigene Einkommen des Kindes, wie z.B. eine Unterhaltszahlung oder eine Ausbildungsvergütung, wird nur noch zu 45 statt bislang 100% angerechnet. Außerdem wird die Antragstellung vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2020 wird das Elterneinkommen nur noch mit 45 statt bislang 50% angerechnet. Zudem fällt die starre Einkommensgrenze weg, sodass der Zuschlag bei steigendem Einkommen nicht mehr schlagartig wegfällt, sondern sich nach und nach verringert. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums können so auch Familien bis in mittlere Einkommen hinein Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.
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Ab dem 1. Juli 2019 steigt der Kinderzuschlag, mit dem Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden sollen, von bislang 170 auf 185 € pro Kind und Monat. Das eigene Einkommen des Kindes, wie z.B. eine Unterhaltszahlung oder eine Ausbildungsvergütung, wird nur noch zu 45 statt bislang 100% angerechnet. Außerdem wird die Antragstellung vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2020 wird das Elterneinkommen nur noch mit 45 statt bislang 50% angerechnet. Zudem fällt die starre Einkommensgrenze weg, sodass der Zuschlag bei steigendem Einkommen nicht mehr schlagartig wegfällt, sondern sich nach und nach verringert. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums können so auch Familien bis in mittlere Einkommen hinein Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.