Laut einer niederländischen Studie sollen große Ställe mit hohen Tierzahlen bei den Anwohnern angeblich zu einer verringerten Lungenfunktion und vermehrten Lungenentzündungen führen. Angesichts der anstehenden Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Luft durch einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums unterstützt der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) deshalb die geplante Filterpflicht für Groß-Tierhaltungsanlagen sowie die Festlegung von Vorsorge-Grenzwerten für Keime und Bioaerosole in der TA Luft.
Laut AbL liegen in Deutschland bislang kaum ähnliche Untersuchungen wie in den Niederlanden vor – diese Lücke gelte es rasch zu schließen, auch gegen den Widerstand der Landwirte. Demgegenüber liefen in den Niederlanden seit Jahren detaillierte Untersuchungen über die Immissions-Auswirkungen von großen Ställen, und zwar in einem gemeinsamen Projekt der staatlichen Institutionen RIVM und NIVEL und der Universität Wageningen. Diese Untersuchungen würden sich auf Daten von Hausärzten, Fragebögen und die Untersuchung von 2.500 Menschen stützten.
Zu den bisherigen Ergebnissen gehöre auch die Erkenntnis, dass in der Nähe von Tierhaltungsanlagen weniger Menschen an Asthma und Atemwegsallergien erkrankten – ähnlich wie Personen, die auf Bauernhöfen aufwüchsen. Gleichzeitig würden Menschen mit einer COPD-Lungenfunktionsstörung unter erheblich stärkeren Beeinträchtigungen ihrer Lungenfunktion leiden – vor allem im Umkreis von 1 km mit hoher Dichte von Tierhaltungsanlagen. Insgesamt hätten die Wissenschaftler mehr Lungenentzündungen in diesen Regionen und eine höhere Anfälligkeit für Infektionen und Befall mit antibiotika-resistenten MRSA-Keimen gefunden.
AbL-Vertreter Eckehard Niemann verwies in diesem Zusammenhang auf Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach das Auftreten antibiotika-resistenter MRSA-Bakterien eindeutig von der Zahl der Tiere pro Bestand und den Haltungsbedingungen abhängig seien. Insofern werde die geplante Filterpflicht für große Ställe mit mehr als 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Aufzuchtferkeln diese Risiken mindern. Frei gelüftete Ställe mit (immissionsmindernder) Einstreu und Auslauf der Tiere dürften danach nur unterhalb dieser Größenordnungen genehmigt werden, was auch hinsichtlich der Relationen von Tierwohl und Bestandsgröße Sinn mache, so Niemann.
Seiner Meinung nach schaffe eine bundesweite Filterpflicht nicht zuletzt eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Ländern mit bestehender Filterpflicht (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein) und Ländern ohne bisherigen Filtererlass bzw. unzureichendem Filtererlass (Thüringen).