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AbL fordert Befreiung von Grunderwerbssteuer für Existenzgründer

In der aktuellen Diskussion um Anteilskäufe, mit denen Investoren grunderwerbssteuerbefreit und am Grundstücksverkehrsrecht vorbei Eigentum an Land erwerben, fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Neuregelungen. Nicht Investoren sollen von einer Befreiung der Grunderwerbssteuer profitieren, sondern junge Existenzgründer.

Lesezeit: 3 Minuten

Egal ob Staatssekretär Hermann Onko Aeikens (CDU) im Bund, Länderminister wie Till Backhaus (SPD) oder Claudia Dalbert (Grüne), ob Berichte von politischen Bund-Länder Arbeitsgruppen oder wissenschaftliche Studien – nahezu einhellig werde die Meinung vertreten, dass eine breite Streuung des Besitzes landwirtschaftlicher Nutzflächen in bäuerlicher Hand die Grundlage für eine gesunde Agrarstruktur darstelle, so die AbL. Gleichzeitig werde von allen Seiten lautstark betont, wie wichtig es für die ländlichen Gemeinden sei, dass gerade junge Menschen sich dort Existenzen aufbauen.

Bei Existenzgründung kein politischer Rückhalt

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Phillip Brändle, gelernter und studierter Landwirt mit reichlich Berufserfahrung und Mitglied im AbL-Bundesvorstand, sowie seine Partnerin Regine Holloh sind solch junge Menschen, wie die Politik sie sich offenkundig wünscht. Gemeinsam versuchen die beiden, sich aktuell in Brandenburg mit einem landwirtschaftlichen Betrieb selbständig zu machen. Die Gespräche mit den Banken zur Finanzierung eines konkreten Betriebes samt Hofstelle, Land, Tierbestand und Inventar laufen. Von politischem Rückhalt spüren die beiden allerdings nichts, im Gegenteil: „Uns als jungen Existenzgründern ohne elterlichen Betrieb und daher mit wenig Eigenkapital zieht der Fiskus durch die Grunderwerbssteuer das Geld aus der Tasche, während außerlandwirtschaftliche Investoren vielfach in großem Umfang Land kaufen, ohne dabei auch nur einen Cent Grunderwerbssteuer zu bezahlen“, kritisiert Brändle.

Was Brändle beschreibt ist laut AbL eine seit Jahren bestehende Ungerechtigkeit im Grundstücksverkehrs- und Steuerrecht, die von den politisch Verantwortlichen zwar beklagt, aber bisher nicht gelöst werde. Während jeder selbständige Landwirt oder Existenzgründer in Deutschland beim Kauf von Acker- oder Grünland je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbssteuer zahlen müsse, falle diese Steuer bei sogenannten Anteilkäufen (Share Deals) weg. Konkret: Kaufe ein Investor nicht direkt das Land, sondern Anteile von bis zu 95 Prozent an einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft, welcher das Land gehört, entfalle die Steuerpflicht. Diese Ungleichbehandlung befördere den Ausverkauf von landwirtschaftlichen Flächen an außerlandwirtschaftliche Investoren und schwäche junge Existenzgründer erheblich.

Grundstücksverkehrsrecht muss sich ändern

Welches Ausmaß diese sogenannten Share Deals haben, zeige auch eine im November 2017 veröffentlichte Studie des bundeseigenen Thünen-Institutes, wonach von 2007 bis 2017 rund 28.500 Hektar den Eigentümer über Anteilsverkäufe wechselten. Für Phillip Brändle und die AbL ist deshalb klar, dass sich an den aktuellen Gegebenheiten im Grundstücksverkehrsrecht endlich etwas ändern muss: „Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sowie der jungen Generation fordere ich die politisch Verantwortlichen auf, uns Junglandwirten bei der Existenzgründung die Grunderwerbsteuer zu erlassen statt irgendwelchen Investoren.“, so Brändle weiter.

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