Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Agrarausschuss beschließt Hilfspaket mit Gewinnglättung

Der Agrarausschuss des Bundestages hat am Dienstag das Hilfspaket für die Landwirtschaft mit einer Änderung beschlossen. Auch Betriebe, die keine Gewinne gemacht haben, können danach von der neuen Steuerermäßigung profitieren. Damit sind die Gewinnglättung und das Milchmengendisziplinprogramm so gut wie durch.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundestages hat am Dienstag das Hilfspaket für die Landwirtschaft mit einer Änderung beschlossen. Auch Betriebe, die keine Gewinne gemacht haben, können danach von der neuen Steuerermäßigung profitieren. Damit sind die Gewinnglättung und das Milchmengendisziplinprogramm so gut wie durch.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Agrarausschuss des Bundestages hat am Dienstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen den Gesetzentwurf zum Hilfspaket für die Landwirtschaft beschlossen. Es enthält die umstrittene Gewinnglättung bei der Einkommenssteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und das Milchmengendisziplinprogramm. Einen Kritikpunkt an der Gewinnglättung hat die Koalition in letzter Minute noch ausgemerzt. So schreibt eine letzte Änderung fest, dass auch Betriebe, die in manchen Jahren gar keine Gewinne erwirtschaften und entsprechend keine Einkommenssteuer zahlen, nun von der Steuerermäßigung profitieren.


Laut dem Gesetz wird künftig für die Ermittlung der durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft die Summe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste auf drei Jahre verteilt. Die Steuerermäßigung ist auf 9 Jahre befristet und wird für die drei Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 gewährt. Ursprünglich wollte die Union die Regelung dauerhaft einführen. Das hatte die SPD mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber anderen Branchen gestoppt. Für die nun verabschiedete Regelung hat das Bundesjustizministerium in dieser Woche die Verfassungskonformität bestätigt.


Zweiter Teil des beschlossenen Gesetzentwurfes ist das Milchmengendisziplinprogramm. Die Auszahlung der dafür vorgesehenen 116 Mio. € Liquiditätshilfen sind an eine Beibehaltung der Milchmenge Anfang 2017 im Vergleich zu 2016 gebunden. Die Opposition aus Linken und Grünen hat gefordert, das Milchprogramm unabhängig von der Gewinnglättung zu beschließen. Das haben Union und SPD jedoch abgelehnt. Da die Oppositionsfraktionen das Milchprogramm unterstützen und die Gewinnglättung in der Form ablehnen, haben sie sich bei der Abstimmung am Dienstag enthalten. Der offizielle Beschluss des Paketes am Donnerstag im Plenum des Bundestages ist nun nur noch Formsache. Damit die Maßnahmen in Kraft treten, muss allerdings noch Mitte Dezember der Bundesrat zustimmen.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.