Schock für 1 800 Almbauern in Österreich: Die AMA hat die Zahlungsansprüche neu berechnet. Den betroffenen Bauern wurden rund 1,3 Mio. € abgezogen. Nach dem jahrelangen Desaster um die korrekten Futterflächen auf den Almen erlitten 1800 Bauern bei der Hauptauszahlung vom 22. Dezember 2017 einen neuerlichen Tiefschlag.
Schock für 1 800 Almbauern in Österreich: Die AMA hat die Zahlungsansprüche neu berechnet. Den betroffenen Bauern wurden rund 1,3 Mio. € abgezogen, berichtet top agrar Österreich.
Nach dem jahrelangen Desaster um die korrekten Futterflächen auf den Almen erlitten 1800 Bauern bei der Hauptauszahlung vom 22. Dezember 2017 einen neuerlichen Tiefschlag. Die AMA hatte die Zahlungsansprüche der Almbauern, die im Vergleich zu 2015 mehr Tiere aufgetrieben haben, rückwirkend bis 2015 neu berechnet und – wie es im Amtsdeutsch heißt – finanziell berichtigt. Hintergrund: Im Zuge einer Kontrolle durch die EU-Kommission wurde Österreichs Almfördersystem erneut scharf kritisiert.
Verbotene Doppelförderung
Auf der Alm sahen die Prüfer in der österreichischen Praxis eine verbotene Doppelförderung: 2015 wurden die Mutterkuhzahlungen aus 2014 (200 € je Kuh) in die Berechnung der Zahlungsansprüche einbezogen. Zudem wurde eine gekoppelte Zahlung (62 € je Kuh) als Almauftriebsprämie eingeführt. Die gealpte Tieranzahl wurde mit 138 € (200 minus 62) in die Berechnung der Zahlungsansprüche einbezogen.
Neuberechnet wurden jene Betriebe, die 2016 und/oder 2017 im Vergleich zu 2015 mehr als zehn Prozent erhöht haben und mit mehr als drei Mutterkühen mit dem vollen Betrag von 200 € in die ZA-Berechnung einbezogen wurden. Dies ergibt einen vorläufigen Schaden von rund 1,3 Mio. €. Die Bescheide dazu wurden Mitte Januar verschickt. Dagegen konnten die Bauern nur mittels Beschwerde innerhalb von vier Wochen vorgehen.
Hilfe in Niederösterreich und aus Kärnten
Sollten die Beschwerden für die 125 Betroffenen in NÖ nicht fruchten, hat Agrarlandesrat LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf versprochen, diese finanziell schadlos zu halten. Aus Sicht der LK sollte im gegenständlichen Fall ein Abzug nur für die zusätzlich aufgetriebenen Tiere erfolgen. Die LK Kärnten hat dem Ministerium dafür bereits 2015 ein Rechtsgutachten vorgelegt. Dieses müsste die AMA bei ihren Beschwerdevorentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) sieht in einer von manchen Bauern geforderten Übernahme der 1,3 Mio. € dem Vernehmen nach eine verbotene Förderung der Almbauern. Allerdings gibt es sehr wohl rasche Hilfswege – etwa via „De minimis“- Regelung. Zudem können hoheitliche Fehler auf Härtefallbasis mittels sozialer- oder wirtschaftlicher Nothilfe – z. B. auf Länderebene – ausgeglichen werden.
Gerade erst hat sogar der VwGH den Artikel 137 der EU-Verordnung 73/2009 zitiert. Danach könne ein EU-Mitgliedsstaat (…) auf die Rückforderung von unrechtmäßig erfolgten Zahlungen an bestimmte Betriebsinhaber verzichten. Das Ziel dabei (…) besteht darin, gutgläubige Betriebsinhaber, die rechtsgrundlose Zahlungen erhalten haben, zu schützen. Gemäß dieser gesicherten Rechtsauslegung hätte das Ministerium in der Vergangenheit den Almbauern bei Rückforderungen helfen können. Es tat dies aber nicht, sondern holte sich das Geld via AMA von den Bauern. Da mit der aktuellen EU-Verordnung 1307/2013 obiger Artikel formal nicht übernommen wurde, müssen die aktuell betroffenen Almbauern sich erneut durch die Instanzen bis hin zum VfGH und VwGH quälen.
Systemänderung nötig
Gerade beim finanziellen Ersatz spießt es sich seit Jahren. In einem aktuellen Folgebericht hat der Rechnungshof erneut die fehlende finanzielle Ausfallshaftung des Bundes und der Länder gerügt. Das BMNT müsste das von ihr zu verantwortende Förderverwaltungs- und Kontrollsystem auf der Alm endlich auf neue Füße stellen. Die Versprechungen und getätigten Notmaßnahmen gleich zweier Ressortchefs fruchteten nicht. Die Bauern sind so weiter in einem kaputten System gefangen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Schock für 1 800 Almbauern in Österreich: Die AMA hat die Zahlungsansprüche neu berechnet. Den betroffenen Bauern wurden rund 1,3 Mio. € abgezogen, berichtet top agrar Österreich.
Nach dem jahrelangen Desaster um die korrekten Futterflächen auf den Almen erlitten 1800 Bauern bei der Hauptauszahlung vom 22. Dezember 2017 einen neuerlichen Tiefschlag. Die AMA hatte die Zahlungsansprüche der Almbauern, die im Vergleich zu 2015 mehr Tiere aufgetrieben haben, rückwirkend bis 2015 neu berechnet und – wie es im Amtsdeutsch heißt – finanziell berichtigt. Hintergrund: Im Zuge einer Kontrolle durch die EU-Kommission wurde Österreichs Almfördersystem erneut scharf kritisiert.
Verbotene Doppelförderung
Auf der Alm sahen die Prüfer in der österreichischen Praxis eine verbotene Doppelförderung: 2015 wurden die Mutterkuhzahlungen aus 2014 (200 € je Kuh) in die Berechnung der Zahlungsansprüche einbezogen. Zudem wurde eine gekoppelte Zahlung (62 € je Kuh) als Almauftriebsprämie eingeführt. Die gealpte Tieranzahl wurde mit 138 € (200 minus 62) in die Berechnung der Zahlungsansprüche einbezogen.
Neuberechnet wurden jene Betriebe, die 2016 und/oder 2017 im Vergleich zu 2015 mehr als zehn Prozent erhöht haben und mit mehr als drei Mutterkühen mit dem vollen Betrag von 200 € in die ZA-Berechnung einbezogen wurden. Dies ergibt einen vorläufigen Schaden von rund 1,3 Mio. €. Die Bescheide dazu wurden Mitte Januar verschickt. Dagegen konnten die Bauern nur mittels Beschwerde innerhalb von vier Wochen vorgehen.
Hilfe in Niederösterreich und aus Kärnten
Sollten die Beschwerden für die 125 Betroffenen in NÖ nicht fruchten, hat Agrarlandesrat LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf versprochen, diese finanziell schadlos zu halten. Aus Sicht der LK sollte im gegenständlichen Fall ein Abzug nur für die zusätzlich aufgetriebenen Tiere erfolgen. Die LK Kärnten hat dem Ministerium dafür bereits 2015 ein Rechtsgutachten vorgelegt. Dieses müsste die AMA bei ihren Beschwerdevorentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) sieht in einer von manchen Bauern geforderten Übernahme der 1,3 Mio. € dem Vernehmen nach eine verbotene Förderung der Almbauern. Allerdings gibt es sehr wohl rasche Hilfswege – etwa via „De minimis“- Regelung. Zudem können hoheitliche Fehler auf Härtefallbasis mittels sozialer- oder wirtschaftlicher Nothilfe – z. B. auf Länderebene – ausgeglichen werden.
Gerade erst hat sogar der VwGH den Artikel 137 der EU-Verordnung 73/2009 zitiert. Danach könne ein EU-Mitgliedsstaat (…) auf die Rückforderung von unrechtmäßig erfolgten Zahlungen an bestimmte Betriebsinhaber verzichten. Das Ziel dabei (…) besteht darin, gutgläubige Betriebsinhaber, die rechtsgrundlose Zahlungen erhalten haben, zu schützen. Gemäß dieser gesicherten Rechtsauslegung hätte das Ministerium in der Vergangenheit den Almbauern bei Rückforderungen helfen können. Es tat dies aber nicht, sondern holte sich das Geld via AMA von den Bauern. Da mit der aktuellen EU-Verordnung 1307/2013 obiger Artikel formal nicht übernommen wurde, müssen die aktuell betroffenen Almbauern sich erneut durch die Instanzen bis hin zum VfGH und VwGH quälen.
Systemänderung nötig
Gerade beim finanziellen Ersatz spießt es sich seit Jahren. In einem aktuellen Folgebericht hat der Rechnungshof erneut die fehlende finanzielle Ausfallshaftung des Bundes und der Länder gerügt. Das BMNT müsste das von ihr zu verantwortende Förderverwaltungs- und Kontrollsystem auf der Alm endlich auf neue Füße stellen. Die Versprechungen und getätigten Notmaßnahmen gleich zweier Ressortchefs fruchteten nicht. Die Bauern sind so weiter in einem kaputten System gefangen.