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Volksbegehren in NRW

Artenvielfalt: Heinen-Esser fordert gesellschaftliches Bündnis

Die Volksinitiative Artenschutz NRW könne zu einem zusätzlichen Appell werden, dass jede und jeder seinen Beitrag leisten muss, sagt Umweltministerin Heinen-Esser.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter dem Motto „Insekten retten - Artenschwund stoppen“ haben die nordrhein-westfälischen Landesverbände vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) am Donnerstag den Startschuss für die landesweite Volksinitiative Artenvielfalt gegeben. Für eine Behandlung der Initiative im Landtag sind mindestens 66.000 Unterschriften notwendig (top agrar berichtete)

Das Umweltministerium erwartet von der gestarteten "Volksinitiative Artenvielfalt" einen breiten Diskurs über Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Der Schutz der biologischen Vielfalt dürfe kein ausschließlich bilateraler Dialog zwischen Politik und Naturschutzverbänden bleiben. Es benötige ein breites gesellschaftliches Bündnis

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Weniger Schottergärten, mehr Grüne Infrastruktur, weniger Pflanzenschutzmittel sind nur einige Beispiele" - Ursula Heinen-Esser

Biodiversitätsberatung für Landwirtschaft wird ausgebaut

Um dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken, plant die Landesregierung ein ressortübergreifendes Maßnamenpaket. Zudem soll die Biodiversitätsberatung für die Landwirtschaft ausgebaut, das bisher befristete Projekt "Leitbetriebe Biodiversität" fortgesetzt werden. 2019 erhielten rund 11.000 Betriebe für Agrarumweltmaßnahmen Förderungen von knapp 53 Millionen Euro; über 3.100 Betriebe haben einen Förderantrag für Blüh- und Schonstreifen gestellt, heißt es.

Das sind einige Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW:

  • Die Beendigung des Flächenverbrauchs in NRW: Bis 2025 sei dieser auf maximal 5 ha am Tag zu verringern, bis 2035 dann vollständig zu beenden.
  • Flächen im Eigentum des Landes sollten schnellstmöglich nach Ökolandbau-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Anlage von Gewässerrandstreifen, in denen die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Gülle und Mineraldünger verboten ist.
  • In Naturschutzgebieten soll die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern verboten werden.
  • Einrichtung eines Biotopverbundes bis 2025 auf mindestens einem Fünftel der Landesfläche.
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