Die in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern verfügbaren 16 Mio. Euro für die Agrarinvestitionsförderung sind hauptsächlich an Milchviehbetriebe und Biohöfe gegangen. Das teilt Agrarminister Dr. Till Backhaus mit und stellt klar: "Der Bau von in der öffentlichen Kritik stehenden Anlagen wie Alt Tellin und Klein Daberkow dagegen wird von uns nicht gefördert. Unsere Prioritäten sehen wir in der bodengebundenen, bäuerlichen Landwirtschaft, in Bio-Produkten sowie einer stärkeren Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte."
Bezuschusst werden laut dem Minister nur noch Unternehmen, deren Viehbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreitet. "Diese wichtige Änderung zielt auf eine bodengebundene Landwirtschaft ab und schließt reine Gewerbebetriebe, die nicht über Flächen verfügen, von der Förderung grundsätzlich aus", so der Minister.
Neubauten in der konventionellen Geflügel- und Schweinemast sowie Biogasanlagen sind seit einem Ministererlass im März dieses Jahres von der Förderung ausgeschlossen. Bei sogenannten Altanträgen, die noch vor dem 1.10.2011 eingegangen waren, hatte das Land sich eine Frist bis 30. September 2012 gesetzt, bis zu der entschieden werden sollte, ob Fördermittel für sie übrig seien.
Nun steht fest: "Das Geld reicht nicht; die Flut von Anträgen im von uns favorisierten Bereich war zu groß", sagt der Minister. "Wir müssen Prioritäten setzen. Und die liegen auch künftig im Ökolandbau, in der Förderung der Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben und der artgerechteren Tierhaltung."
Hintergrund:
Grundvoraussetzung für die Förderung ist nicht nur die Einhaltung der allgemeinen tierschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern die Erfüllung zusätzlicher baulicher Anforderungen. Das bedeutet beispielsweise für Schweine ein zusätzliches Platzangebot von 20 % oder zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Strohraufen). Für Junghennen und Elterntiere muss es Sitzstangen, Scharrmöglichkeiten geben. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern über Anforderungen anderer Bundesländer hinaus.
Das förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1,5 Mio. Euro begrenzt (vorher 2 Mio.). Auch das ist, laut Backhaus, neben dem GV-Schlüssel eine Maßnahme, die Größe der Anlagen zu beschränken. Die maximale Fördersumme beträgt 375.000 Euro.
Neu ist auch der einheitliche Fördersatz von 25 %. Bislang wurden besonders tierartgerechte Haltungsbedingungen (Milchviehbetriebe) mit zusätzlich 10 % bezuschusst. "Da wir jetzt aber generell höhere Tierschutzstandards zugrunde legen, hat sich das erübrigt", sagt Backhaus. Einen 5-Prozent-Bonus gibt es aber für ökozertifizierte Tierhaltungsbetriebe. Damit werden Anreize verstärkt, in ökologische Landwirtschaft zu investieren. (ad)