Inakzeptable Verschärfungen der Schutzgebietsregelungen sieht das Landvolk Niedersachsen besonders auf die Grünlandbauern in den Marsch- und Küstenregionen zukommen. Hintergrund sind die Überlegungen des Bundes zu einem generellen Pflugverbot auf Dauergrünlandflächen in ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten.
„Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, kommentiert Landvolkvizepräsident Heinz Korte diese Pläne. Selbst aus naturschutzfachlicher Sicht ließe sich lediglich für einen kleinen Anteil des gesamten Areals ein derart starker Einschnitt in die unternehmerische Freiheit der Landwirte rechtfertigen. „Die betroffenen Landwirte empfinden so weit reichende Verbote als enteignungsgleichen Eingriff in ihr Eigentum“, gab er die aufgebrachte Stimmung unter den betroffenen Landwirten wieder.
In Niedersachsen dürften nach Schätzungen des Landvolkes etwa 150.000 ha landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden betroffen sein. Es handelt sich zumeist um eine sehr ertragreiche Standorte im Einzugsbereich der Fluss- und Küstenmarschen, die den Landwirten im Gegenzug hohe Ausgaben unter anderem für Grundsteuer oder die Gewässerunterhaltung abverlangen. Selbst zum Zwecke der Grünlanderneuerung, wie sie auch jeder Gartenbesitzer gelegentlich seinem Rasen angedeihen lässt, dürfte ein Landwirt nach den Plänen des Bundes hier keine Bodenbearbeitung vornehmen. Er müsste damit zugleich auf jeglichen Zuchtfortschritt durch die Wahl neuer Ansaatmischungen verzichten.
Das Landvolk Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang an die Versprechen von Politik und Administration bei der Ausweisung der Schutzgebiete: Danach sollte die bisherige landwirtschaftliche Nutzung nicht eingeschränkt werden. „Unsere Landwirte wollen hier kein Grünland in Ackerland umwandeln“, betont Korte. Den Betriebsleitern müsse aber Flexibilität bei ihrem Grünlandmanagement erhalten bleiben. Dazu zählt auch die Möglichkeit, auf einzelnen Flächen zur Ackernutzung überzugehen und dafür in gleichem Umfang auf vorherigen Ackerflächen neues Grünland anzulegen.