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Beiträge der Berufsgenossenschaft gefährden Kleinprivatwaldbetriebe

„Es kocht an der Basis! Es ist nicht hinnehmbar, dass kleine Forstbetriebe mit wenigen Hektar Wald ihre gesamten Erträge und mehr an die Berufsgenossenschaft (BG) abführen müssen", so der Waldbesitzerverband. Langfristig ergeben sich Beitrags­steigerungen von bis zu 300 %.

Lesezeit: 2 Minuten

„Es kocht an der Basis!“ So beschreibt Norbert Leben, Vize-Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) die Stimmung der Waldbesitzer. „Es ist nicht hinnehmbar, dass kleine Forstbetriebe mit wenigen Hektar Wald ihre gesamten Erträge und mehr an die Berufsgenossenschaft (BG) abführen müssen.“



Mit der Zusammenführung der ehemals regional organisierten Träger zu der neuen bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten­bau (SVLFG) sind laut Leben auch die Berechnungsmodalitäten für die BG-Beiträge verändert worden. Im Ergebnis würden durch die im Jahr 2014 versandten Beitragsbescheide die Forstflächen in der Regel um 30 bis 50 % mehr belastet als bisher. Langfristig ergeben sich darüber hinaus vor allem für die Waldbesitzer in Nord- und Ostdeutschland Beitrags­steigerungen von bis zu 300 %.


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Genauso dramatisch sei die Beitragsentwicklung für die zahlreichen erstmals er­fassten Kleinstwaldbesitzer. Neuerdings zählt jeder, der eine Waldfläche ab 0,25 ha (2.500 m²) sein Eigentum nennt, als Unternehmer und ist somit beitragspflichtig. Dabei wird nicht nur ein flächenab­hängiger Beitrag erhoben, sondern auch ein Grundbeitrag von mindestens 60 Euro je Unternehmen.



Die AGDW stellt die grundsätzliche Ausrichtung der Unfallver­sicherung auf eine stärkere Risikoorientierung nicht in Frage. „Diese, in den vergangenen Jahren bereits eingeleitete Entwicklung und die damit verbundenen Beitragsanhebungen für die Forstbetriebe haben wir akzeptiert“, so Norbert Leben, „doch was jetzt passiert, bringt das Fass zum Überlaufen“.



Konkret fordert die AGDW:

  1. Praxisgerechte Erhöhung der Mindestflächengröße, ab der die Versicherungspflicht eintritt
  2. Differenzierung nach Nutzungsmöglichkeiten auch für kleinere Betriebe (bislang wird der Hiebssatz nur bei Forstbetrieben oberhalb 100 Hektar berücksichtigt)
  3. Gemeinsame Veranlagung der in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierten Flächen


Der Ausschuss für überbetriebliche Zusammenarbeit der AGDW sieht insbesondere in Punkt 3 einen zukunftsweisenden Weg. Die Strukturen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse seien geradezu prädestiniert, bei Kleinwaldbesitzern auch die BG-Beiträge zu erheben. Dies würde die Sozialversicherung bei den Verwaltungskosten erheblich entlasten, im Gegenzug könnte auf eine Erhebung von Grundbeiträgen bei den Einzelmitgliedern der Zusammenschlüsse verzichtet werden. „Es ist das Gebot der Stunde, diese sich anbietenden Synergien zu nutzen, um so den kleinen Forstbetrieben ein wirtschaftliches Überleben zu ermöglichen“, stellt Vorsitzender Leben abschließend fest.

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