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„Biogasanlagen gehören in bäuerliche Hand“

Die politische Entscheidung, die Energieversorgung komplett umzusteuern, verlangt zügige Entscheidungen auch für die Reform des EEG. Bereits am 6. Juni 2011 soll deshalb im Rahmen eines Maßnahmenpaketes das reformierte EEG vom Kabinett beschlossen werden, sagte Staatssekretär Peter Bleser diese Woche bei einem Besuch des DBV.

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Die politische Entscheidung, die Energieversorgung komplett umzusteuern, verlangt zügige Entscheidungen auch für die Reform des EEG. Bereits am 6. Juni 2011 soll deshalb im Rahmen eines Maßnahmenpaketes das reformierte EEG vom Kabinett beschlossen werden, sagte Staatssekretär Peter Bleser diese Woche bei einem Besuch des DBV.

 

Bleser war sich mit dem DBV-Präsidium einig, dass die Biogaserzeugung vorwiegend in die Hände landwirtschaftlicher Betriebe gehört und nicht in externe Kapitalgesellschaften. Deswegen bleibe eine gewisse Größenstaffelung auch beim Nawaro Bonus sinnvoll. Biogasanlagen böten darüber hinaus eine sinnvolle Verbindung mit landwirtschaftlichen Veredlungsbetrieben. Mit einer höheren Reststoffnutzung durch eine verpflichtende stärkere Gülleverwertung, bis zu 80 %, würde auch die derzeit stattfindende Überförderung beendet, erklärte Bleser. Insgesamt rechnet der Staatssekretär mit einer Absenkung der Förderung um etwa 10 bis 15 %.

 

Der Bauernverband betonte seinerseits den Bestandschutz für Altanlagen. Würde der Güllebonus für diese Betriebe abgesenkt werden, wären genau jene betroffen, die erst wegen dieses Bonussystems ihre Biogasanlagen mit erheblichen Investitionen nachgerüstet hätten, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Nachwachsende Rohstoffe, Rainer Tietböhl. (ad)

 

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