Im Zuge der politischen Umwälzungen in der Ukraine stellt die EU in Aussicht, Teile des umfangreichen Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit dem osteuropäischen Land vorerst ohne Gegenleistung in Kraft treten zu lassen, um die neue Regierung in Kiew zu unterstützen.
Die EU-Staats- und Regierungschefs sprachen sich bei einem Sondergipfel am vergangenen Donnerstag in Brüssel dafür aus, den politischen Teil des Abkommens zu schnell wie möglich abzusegnen. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso kündigte zudem an, umgehend einen Vorschlag auf den Weg zu bringen, mit dem die unilaterale Senkung der EU-Zölle für ukrainische Produkte ermöglicht werden soll. Ein solcher Entwurf müsste allerdings seinen regulären Weg durch die EU-Institutionen gehen.
In der Kommission hofft man, dass Handelserleichterungen bereits vor Juni gewährt werden können; allerdings ist der Zeitplan angesichts der Europawahlen im Mai äußerst knapp. Die Eckpunkte des Abkommens stehen für den Agrarbereich bereits seit 2012 fest. So sollen insgesamt rund 80 % des Handels mit landwirtschaftlichen Gütern und Lebensmitteln liberalisiert werden. Das übrige Fünftel gilt als sensibler Bereich, für den lediglich zollfreie Quoten gewährt werden.
Die EU erklärt sich unter anderem zur schrittweisen Öffnung des Binnenmarktes für jährlich bis zu 1 Mio t Weichweizen, 650 000 t Mais, 350 000 t Gerste, jeweils 40 000 t Schweine- und Geflügelfleisch, 20 000 t Weißzucker und 12 000 t Rindfleisch bereit. Ferner will die Gemeinschaft die zwei ukrainischen Weinbezeichnungen Soniachna Dolina und Novy Svet schützen.
Die EU hatte lange gehofft, das Assoziierungs- und Freihandelsabkommen bei einem Gipfeltreffen mit Partnerländern in Osteuropa Ende November in Vilnius auf den Weg zu bringen. Diese Pläne wurden jedoch vom damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch durchkreuzt.
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