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Bundesgerichtshof muss im Streit der wilden Wisente entscheiden

Ausgewilderte Wisente im nordrhein-westfälischen Sauerland beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Die mittlerweile ca. 20 Tiere schälen wertvolle Buchen, locken Schaulustige auf die Felder, verursachen Verkehrsunfälle und fressen an Silagemieten der ortsansässigen Landwirte.

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Ausgewilderte Wisente im nordrhein-westfälischen Sauerland beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Die mittlerweile ca. 20 Tiere schälen wertvolle Buchen, locken Schaulustige auf die Felder, verursachen Verkehrsunfälle und fressen an Silagemieten der ortsansässigen Landwirte.


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Zwar zahlt der Naturschutzverein, der 2013 acht der europäischen Bisons als Artenschutzprojekt aussetzte, Entschädigungen. Diese reichen aus Sicht der Land- und Forstwirte aber nicht aus. Der Verein sieht die Herde als herrenlos an.


Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Verein zu Schutzmaßnahmen des Eigentums der Land- und Forstwirte verpflichtet ist, bekräftigte aber auch den Schutzstatus der als Wildtiere geltenden Wisente (Az.: 5 U 156/15). Beide Parteien legten dagegen Revision ein – nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

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