Für eine Ausweitung der Beitragsbezuschussung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) spricht sich der Bundesrat aus. In der Stellungnahme zum Lagebericht der Bundesregierung über die AdL fordert die Länderkammer, die derzeit bestehenden starren Einkommensschwellen für die Bezuschussung der Beiträge von 15 500 Euro für alleinstehende Versicherte und 31 000 Euro für Verheiratete anzuheben und zu dynamisieren.
Die Einkommensgrenzen seien seit der Neuregelung des Zuschussrechts im Jahr 1995 nicht mehr erhöht und damit faktisch abgesenkt worden, so die Begründung. Aufgrund der zwischenzeitlichen Inflation, die sich auch in Einkommenssteigerungen der Landwirte ausdrücke, nehme der Anteil der Betriebe, die einen Beitragszuschuss erhalten, deutlich ab. Eine überproportionale Beitragssteigerung treffe insbesondere kleine und einkommensschwächere Betriebe.
Laut Lagebericht erhielten zum Stichtag 30. Juni 2013 rund 44 000 Personen und somit rund 19 % der Versicherten einen Beitragszuschuss. Die Zahl der Empfänger eines Beitragszuschusses ist aber stark rückläufig; im Jahr 2009 hatten noch 26 % aller Versicherten einen Beitragszuschuss erhalten. Der monatliche Beitrag in der AdL beträgt für das Kalenderjahr 2014 in den alten Ländern 220 Euro und in den neuen Ländern 186 Euro. Ausgehend von einer Mindestbelastung in Höhe von 40 % des Einheitsbetrages sind die Beitragszuschüsse nach der Höhe des Einkommens gestaffelt.